Herchenhahngasse


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Krankmeldung

Schulbroschüre

Wenn ihr Kind nicht in die Schule kommen kann, müssen Sie

  • die Schule über den Grund des Fernbleibens verständigen


  • den Fahrtendienst verständigen, falls ihr Kind den Bustransport in Anspruch nimmt


  • Essen abmelden, wenn das Fernbleiben länger dauert (Details im Punkt Essen/Jause)


Die Krankmeldung ihres Kindes kann telefonisch erfolgen - falls in der Kanzlei niemand anwesend ist, können Sie die Meldung auch gerne auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, die Information wird an die KlassenlehrerInnen weitergegeben.

Bitte vergessen Sie nicht, rechtzeitig den Fahrtendienst wieder zu informieren, wenn ihr Kind die Schule wieder besuchen kann.

Bei längerer Abwesenheit ihres Kindes (mehr als 3 Tage) bitten wir Sie um eine schriftliche Entschuldigung.

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