Wien, 

Schulversuche  &
Schulentwicklung

 

Schulversuche 2004 (Schulversuchsbroschüre)

 

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Kooperative Mittelschule (KMS)                                            

 

Schulversuch Kooperative Mittelschule

 

 
 

Motiv

Der Schulversuchsantrag „Kooperative Mittelschule“ beabsichtigt, auf der Grundlage des 1999 in Wien konsensual erarbeiteten Schulversuchsplans Kooperative Mittelschule die bisher durchgeführten Schulversuche „Mittelschule“ und „Differenzierte Kooperationsschule“ zu ersetzen.

Der Schulversuch wurde mit Beginn des Schuljahres 2003/04 eingerichtet und soll bis zur Übernahme ins Regelschulwesen bzw. einer besonderen legistischen Lösung geführt werden.

 

Präambel

Schule verändert sich.

Dies gilt nicht nur in inhaltlicher Hinsicht, sondern auch auf organisatorischer Ebene: Das sich permanent verändernde Übertrittsverhalten der SchülerInnen bzw. Eltern von der Grundschule in die Folgeschularten, demografische Entwicklungen (Geburtenstatistik) und schulsystemisch bedingte Neuerungen führen dazu, dass sich Disparitäten im Hinblick auf die SchülerInnenströme zwischen Stadt und Land, aber auch innerhalb dieser Regionen entwickelt haben.

Für Ballungszentren typische Erscheinungsformen, wie z. B. hohes Ausmaß an Bildungsmotivation und Bildungsaspiration, anspruchsvolle Erwartungshaltungen aber auch hohe Kritikbereitschaft, beschleunigen diese Trends. Die Unterschiede zwischen ländlicher Region und Ballungszentrum führen zu deutlich differenten Erscheinungsbildern des Systems Schule (auch innerhalb der gleichen Schulart).

Folgende Trends lassen sich empirisch fassen:

Ø     In den nächsten 13 Jahren wird die Zahl der Schulneulinge um mehr als 10 % sinken.

Ø     Sofern davon auszugehen ist, dass mittelfristig keine schulorganisatorischen Änderungen die derzeit heftig konkurrierenden Sekundarschularten Hauptschule und Unterstufe der AHS ersetzen, ist der Trend der Volkschulabgänger in Richtung Unterstufe der AHS als ungebrochen einzuschätzen und würde dazu führen, dass ab 2005 nur mehr knapp 30 % das Bildungsangebot der Hauptschule annehmen.

Ø     Die Bildungsaspirationen bilingualer Kinder sind stark steigend. Nahmen 1992 lediglich 19 % jener Kinder, deren Eltern nach Österreich zugewandert sind, eine AHS‑Unter­stufenform wahr, sind es 12 Jahre später fast 41 %.

Bei den beschriebenen Entwicklungen handelt es sich  mit Ausprägungen unterschiedlichen Ausmaßes  um Phänomene, die österreichweit vornehmlich in Ballungszentren auftreten.

 

Zielstellung

Die „Kooperative Mittelschule“ stellt ein Rahmenmodell dar, in dem alle wesentlichen positiven Merkmale der bisher in Schulversuchen erprobten Kooperationsformen erfasst werden. Sie bietet Möglichkeiten, verschiedenste Kooperationsvarianten und Schwerpunktsetzungen nach Wunsch der Partnerschulen, freiwillig und autonom festzulegen.

Aufbauend auf den Intentionen des neuen Lehrplanes für die Sekundarstufe I verfolgt das Rahmenmodell der Kooperativen Mittelschule folgende Ziele:

Ø     Durch das Angebot einer modernen Form einer humanen, kindgerechten Leistungs­schule, die eine grundlegende Allgemeinbildung vermittelt und sich an den Be­dürfnissen der Zukunft orientiert, sollen die MittelstufenSchülerInnenströme beeinflusst werden und Nachteile  bezogen auf weitere schulische Bildungswege der Schüler­Innen  vermieden werden.

Ø     Durch die besondere Förderung von Interessen, Neigungen, Begabungen und Fähigkeiten sollen die SchülerInnen im Sinne der Berufs- und Bildungslaufbahn­orientierung einerseits auf das Berufsleben und anderseits auf den Übertritt in weiterführende Schulen der Sekundarstufe II, befähigt werden.

 

Pädagogische Vorgaben

Als Voraussetzung für die Aufnahme in die erste Schulstufe der Kooperativen Mittelschule gelten die Bestimmungen des § 40 Abs. 1 sowie §17 Abs.1 SCHOG und des § 5 Abs.3 SCHUG des Schulorganisationsgesetzes.

Grundlage für die Bildungsziele der Lehrpläne sind die im Schulorganisationsgesetz vorgegebenen Aufgaben der Hauptschule und der allgemein bildenden höheren Schule:

 

§ 15 Abs 1 SchOG: „Die Hauptschule (…) hat die Aufgabe, in einem vierjährigen Bildungsgang eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln sowie die SchülerInnen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere oder höhere Schulen zu befähigen.“

 

§ 34 Abs.1 SchOG: „Die allgemein bildende höhere Schule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und SchülerInnen eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen.“

 

Ø     Im Vordergrund stehen die Vermittlung von Allgemeinbildung, die Festigung von Kulturtechniken sowie der Erwerb dynamischer Fähigkeiten. Durch die Bildung von möglichst stabilen, kleinen Jahrgangsteams wird die Voraussetzung geschaffen für fächerübergreifende und fächerverbindende Unterrichtsarbeit in Bildungsbereichen, die den zusammenschauenden Wissenserwerb und das Lernen in inhaltlichen Zusammenhängen erleichtert.

Ø     Die einzelnen Leistungsgruppen werden statt in der Organisationsform eigener starrer SchülerInnengruppen in innerer Differenzierung geführt. Für Übertritte gelten die Bestimmungen des SchOG (§§ 40 Abs. 3, 68 Abs. 1). Bei einem Übertritt vor Beendigung der 4. Klasse gelten die Bestimmungen des SchOG (§ 40 Abs. 2).

Ø     Vor allem auf der 7. und 8. Schulstufe erfolgt im Rahmen der Berufs- und Bildungslaufbahnorientierung das Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der SchülerInnen, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist. Damit verbunden ist die eingehende individuelle Beratung der SchülerInnen und deren Eltern über den gemäß den Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Berufs- bzw. Bildungsweg. Die Bildungsberatung in schriftlicher Form erfolgt am Ende der 8. Schulstufe.

Dem Prinzip der Förderung durch Differenzierung und Individualisierung wird entsprochen durch

Ø     Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten,

Ø     Berücksichtigen der individuell notwendigen Arbeitszeit der SchülerInne/n, der unter­schiedlichen Lerntypen, der Vorkenntnisse und Vorerfahrungen sowie des soziokulturellen Umfeldes,

Ø     Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs,

Ø     Verwendung von Rückmeldeverfahren, die den SchülerInnen tatsächlich ihr indi­viduelles Leistungspotenzial entfalten helfen,

Ø     Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas, das alle Lernebenen berücksichtigt, und Vermeidung von Demotivation, sodass für alle SchülerInnen das gesamte Bildungsangebot verfügbar wird.

Zur Umsetzung dieser Vorhaben bedarf es der intensiven Abstimmung der LehrerInnenteams, die jeweils auf einer Schulstufe gemeinsam unterrichten (Jahrgangsteams) sowie der gemeinsamen Planung und Vorbereitung des Unterrichts.

Zur qualitativen Sicherung der Umsetzung der pädagogischen Vorgaben sind Maßnahmen der Evaluation und Reflexion vorgesehen.

Organisatorische Vorgaben

Der Schulversuch Kooperative Mittelschule kann dann angeboten werden, wenn eine AHS mit einem oder mehreren HS‑Standorten in räumlicher und personeller Hinsicht kooperieren. Darüber hinaus kann  je nach Profilbildung und Schwerpunktsetzung  eine Kooperation mit anderen weiterführenden Schulen der Sekundarstufe II eingerichtet werden.

Das Rahmenmodell „Kooperative Mittelschule“ eröffnet durch die nachstehende Stundentafel vielfältige autonome Gestaltungsvarianten.

Folgende Stundentafel liegt der Kooperativen Mittelschule zu Grunde:

Pflichtgegenstände

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Gesamt****

Autonomie

Religion.............................................................

2

2

2

2

8

8

Deutsch.............................................................

4

4

4

3

15

1521

Lebende Fremdsprache................................

3

3

3

3

12

1218

Geschichte und Sozialkunde........................

0

1

2

2

5

510

Geographie und Wirtschaftskunde..............

2

1

2

2

7

712

Mathematik.......................................................

4

4

3

3

14

1320

Geometrisches Zeichnen..............................

0

0

0

2

2

25

Biologie und Umweltkunde...........................

2

1

2

2

7

712

Chemie..............................................................

0

0

0

2

2

24

Physik................................................................

0

1

2

2

5

59

Musikerziehung................................................

2

2

1

0

5

511

Bildnerische Erziehung..................................

2

2

2

0

6

612

Technisches und textiles Werken................

2

2

2

0

6

612

Ernährung und Haushalt...............................

0

0

0

2

2

1,56

Leibesübungen...............................................

3

3

3

3

12

1219

Zwischensumme

26

26

28

28

108

 

Autonomiestunden

2

2

2

2

8

8

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

Berufs und Bildungslaufbahnorientierung*

0

0

2

2

4

49

Sonstige**.........................................................

0

0

0

0

0

04

Gesamtsumme***

28

28

32

32

120

120

*   inkludiert die verbindliche Übung Berufsorientierung im Ausmaß von 14 Wochenstunden, die auch integrativ geführt werden kann

**  zu Lasten der autonomen Stunden

*** Verschiebungen um eine Stunde je Schulstufe möglich, sofern das Gesamtausmaß von 120 Wochenstunden nicht verändert wird

****Die in der Spalte „Summe“ angeführten Unter bzw, Obergrenzen dürfen weder unter noch überschritten werden

 

Für KMS mit Schwerpunkten (Musik- oder Sport-KMS) ist hinsichtlich der Pflichtgegenstände (ausgenommen schwerpunktbildende Fächer) diese Stundentafel zu Grunde zu legen, wobei für Musik-KMS die Zahl der Stunden für den Pflichtgegenstand „Musikerziehung“ mit 20 Stunden und für die Sport-KMS die Zahl der Stunden für den Pflichtgegenstand „Leibesübungen“ mit 27 festgelegt wird.

Die sonstigen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen zum Förderunterricht, zu den Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, bleiben unverändert gültig.

 

Berechtigungen

Die Gleichwertigkeit der Abschlüsse bei entsprechenden Leistungen kann ausgedrückt werden (Schreiben des BMBWK GZ 39.407/491/5/03 vom 14. Juli 2003). Dies erfolgt durch eine entsprechend formulierte Klausel im Zeugnis. Die Beurteilung in der HS/KMS erfolgt differenziert nach dem Lehrplan der Hauptschule, wobei das höchste Leistungsniveau der AHS-Unterstufe entspricht. In Schulnachrichten und Jahreszeugnissen erfolgt folgender LP-Hinweis für jene Schüler/innen, die die Aufnahmebedingung in die AHS erfüllen würden: „Die Beurteilung erfolgt auf dem höchstens Leistungsniveau der HS (§ 16 Abs. 2 SchOG) = Lehrplan der AHS-Unterstufe“.

Auf der 7. und 8.Schulstufe hat eine eingehende individuelle Berufs- und Bildungslaufbahnberatung der SchülerInnen und deren Eltern zu erfolgen.

Im Falle eines vorzeitigen Schulwechsels der SchülerInnen (z.B. in ein anderes Bundesland) hat der abgebende Standort gegebenenfalls eine den Normbedingungen des SchUG entsprechende Übersetzung (z.B. HS-Zeugnis mit LG-Vermerk gemäß SchOG) zu erstellen.

 

Ressourcen

Für die Erteilung des Unterrichts besteht im Hinblick auf effektive LehrerInnenstunden für den Unterricht in den Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen an Landes- und Bundesschulen gleicher Ressourcenaufwand. Es stehen dzt. je Klasse mindestens 40 effektive LehrerInnenstunden/Werteinheiten für den Pflichtunterricht zur Verfügung. Diese Ressourcenfestlegung resultiert aus der Mittelwertsberechnung des Unterrichtsaufwandes an herkömmlich geführten Haupt- und AHS-Unterstufenschulen und ist generell einzuhalten.

Für zusätzliche Unterrichtsangebote (Förderunterricht, Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Maßnahmen im Sinne der einschlägigen Autonomiebestimmungen) können bis zu weiteren 6 Wochenstunden pro Klasse zur Verfügung gestellt werden.

Für alle Standorte gilt, dass unter Berücksichtigung der pädagogischen und der organisa­torischen Richtlinien über das vorgegebene Kontingent (Stundenzuweisung) im Sinne der Bestimmungen der 14. SchOG-Novelle, BGBl. Nr. 555/1993 für allgemein bildende höhere Schulen und BGBl. Nr. 546/1993 für Hauptschulen frei verfügt werden kann (schulautonome Entscheidungen).

An Kooperativen Mittelschulen unterrichten LandeslehrerInnen und BundeslehrerInnen gemeinsam, wobei jede LehrerInnenkategorie die ihr zustehenden besoldungsrechtlichen Bestimmungen weiter behält.

Die für die Durchführung des Modells „Kooperative Mittelschule“ notwendigen standorteigenen und standortübergreifenden Informations- und Koordinationsaufgaben werden von damit beauftragten LehrerInnen wahrgenommen.

Die räumliche und materielle Ausstattung der Standorte ist Angelegenheit des jeweiligen Schulerhalters.

 

Durchführungsbestimmungen

(Vereinbarungen zwischen der APS-, AHS- und BMHS-Abteilung)

Auf der Grundlage des Kollegiumsbeschlusses vom 10.12.2002 gelten folgende Richtlinien bei der Schulversuchsumsetzung:
 

Allgemein

  1. Als pädagogisches Konzept im Sinne einer modernen Leistungsschule dient das 1999 in Wien zwischen allen damals im Kollegium vertretenen Fraktionen abgestimmte und gemeinsam befürwortete Modell der „Kooperativen Mittelschule“.

  2. Grundlage sind die 1999 vereinbarte Modellbeschreibung sowie die Durchführungsbestimmungen zur KMS. 
    Der Unterricht erfolgt auf Basis der Bestimmungen des neuen Lehrplanes für die Sekundarstufe I (Realgymnasium), der durch besondere Maßnahmen der inneren Differenzierung und Individualisierung (unter Beachtung der Lehrpläne für Hauptschulen und Sonderschulen in Integrationsklassen) und  alle Schüler/innen zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotentiale zu führen und auf sämtliche Übertrittsmöglichkeiten nach der 8. Schulstufe vorzubereiten hat. Der Auftrag zur Differenzierung und Individualisierung kann sich nicht in der Zuordnung zu bestimmten Lerngruppen erschöpfen.

  3. Die Teilnahme beinhaltet das Bekenntnis zu folgenden pädagogisch wünschenswerten Maßnahmen (siehe auch „Förderkultur auf der Mittelstufe“):

Ø     Die SchülerInnen sollen in zunehmendem Maße Verantwortung für die eigenen Lernfortschritte übernehmen. Die Entwicklung von bedürfnis- und lerntyporientierten Strategien zum Wissens- und Fertigkeitserwerb ist dabei eine wichtige Voraussetzung.

Ø     Auf der 5. u. 6. Schulstufe wird empfohlen, Maßnahmen zu setzen, die sich verstärkt an den Lernvoraussetzungen der Schüler/innen orientieren. SchülerInnenzentrierte Lehr- und Lernformen stehen dabei im Vordergrund.

Ø     Auf der 7. und 8. Schulstufe ist in zunehmendem Maße den Interessen und Begabungen der SchülerInnen durch differenzierte  Lernangebote  gerecht zu werden. Dabei ist im Besonderen eine mögliche spätere Bildungs- und Berufslaufbahn zu berücksichtigen.

  1. Je nach Kooperation (horizontal oder vertikal) sind die einzelnen pädagogisch Zielvorstellungen sinngemäß anzuwenden. Folgende Maßnahmen werden empfohlen:

Ø     Einrichtung von überschaubaren (Jahrgangs)Teams unter weitgehender Wahrung der fachlichen Qualifikationen

Ø     Flexibler TeamlehrerInneneinsatz; Förderpool; Teamteaching entsprechend nach Schwerpunktsetzungen und zur Defizitbehebung.

Ø     Ausnützen der Lehrplanmöglichkeiten zur Bildung von breiteren Lernfeldern (Bereichen), um den Wechsel vom Gesamtunterricht der Grundschule zum Fächerunterricht schülerInnenadäquat bewältigen zu können.

Ø     Jahresplanungen für Klasse (im Team)

Ø     Flexibler Einsatz der Lehr- und Lernformen, wobei handlungsorientierte, schülerInnenzentrierte Lernformen zu bevorzugen sind.

Ø     Treffen von Lernzielvereinbarungen und Entwicklung von Rückmeldeverfahren; Beobachtung und Begleitung der individuellen Lern­ortschritte; intensive Beratung der SchülerInnen.

Ø     Beschäftigung mit alternativen Beurteilungsformen, z.B. Lernfortschrittsdokumentation (Portfolio)

Ø     Bekenntnis zu einer systematischen Reflexion des Unterrichts:
Bildungsdokumentation über Lernfortschritte der Schüler/innen und exemplarische Selbstevaluation des Unterrichts

Ø     Einrichtung einer Schulentwicklungsgruppe bzw. Einbettung in die standortspezifische Schulentwicklung.

  1. Ergänzend zur Stundentafel, die der Kooperativen Mittelschule laut Rahmenmodell zugrunde liegt, wird für KMS-Klassen an den Schulen der Stadt Wien „Ernährung und Haushalt“ die Untergrenze mit zwei Stunden festgelegt. Dabei soll schulautonom die Entscheidung getroffen werden, ob das Unterrichtsfach als Pflichtgegenstand (Beurteilung) oder als verbindliche Übung (Teilnahmevermerk) angeboten wird. Der Rahmen für sonstige verbindliche Übungen ist von dieser Entscheidung nicht betroffen.

  2. Die erhöhte Ressourcenzuteilung an ist an die Führung heterogener Lerngruppen (SchülerInnen mit und ohne AHS-Eignung ) gebunden.

Kooperationen

Bezüglich der SchülerInnenaufnahme in kooperative Mittelschulklassen ist nach Abschluss des Anmeldeverfahrens vorgesehen, dass DirektorInnen von AHS mit KMS-Klassen und die regional zuständige Schulaufsicht/APS unter Berücksichtigung der Elternwünsche gemeinsame Lösungen vereinbaren, falls die Zahl der Aufnahmebewerber mit der Zahl der freien Schulplätze nicht übereinstimmt. In KMS-Klassen soll die KlassenschülerInnenzahl von 26 nach Möglichkeit nicht über- oder unterschritten werden.

Ein verschränkter Lehrer/Inneneinsatz soll in kooperierenden Mittelschulklassen bei horizontaler Kooperation an HS-Standorten helfen, die inhaltlichen Vorgaben des Lehrplans bezüglich des höchsten Leistungsniveaus einzulösen, in kooperativen Mittelschulklassen an AHS-Standorten Teamteaching und besondere Formen der Begabungsförderung ermöglichen.

Eine einzelne KMS-Klasse an einem AHS-Standort bewirkt, dass grundsätzlich mit ca. drei HS-Standorten Kooperationen eingegangen werden können. Diese Kooperation ist abhängig von verbindlichen Vereinbarungen und den vorhandenen Ressourcen der  kooperierenden Schulen.

Kooperationen müssen über den vollen Zeitraum des Schulversuches (4 Jahre für horizontale Kooperation, 2 Jahre bei vertikaler Kooperation) vereinbart werden.

Im Hinblick auf Formen der horizontalen Kooperation sind folgende Festlegungen zu beachten:

Ø     Teilnahme am Schulversuch über mindestens vier Schuljahre (5. bis 8. Schulstufe)

Ø     Die Kooperation manifestiert sich in qualitativer Hinsicht verbindlich durch den Unterricht in leistungstragenden Fächern/Lernfeldern (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache), gegebenenfalls zusätzlich in den Realien. Bei horizontaler Kooperation ist ein wechselseitiger LehrerInneneinsatz vorgesehen.

Ø     Die horizontale Kooperation manifestiert sich in quantitativer Hinsicht an HS und AHS durch Unterrichtserteilung von BundeslehrterInnen an Landesschulen und HauptschullehrerInneneinsatz an Bundesschulen (wechselseitiger Lehrer/innen­einsatz) im Ausmaß von mindestens 2 Wochenstunden je Klasse im Mittelwert.

Ø     An der AHS manifestiert sich der Unterricht in quantitativer Hinsicht (wechselseitiger LehrerInneneinsatz) im Ausmaß von 6 Wochenstunden je Klasse vornehmlich aus den einschlägigen APS-Angeboten (HS): TeamlehrerInnen, FörderlehrerInnen, BegleitlehrerInnen, BeratungslehrerInnen etc. In begründeten Einzelfällen können auch AHS-LehrerInnen mit Spezialausbildung in diesem Bereich eingesetzt werden.

 

Standorte:

Horizontale Kooperation mit AHS

Bundesschule:

 

Pflichtschule:

GRgORg 20,

Karajangasse 14

 

KMS   2,

Obere Augartenstraße 38

RgORg 23,

Anton-Krieger-Gasse 25

 

KMS 13,

Veitingergasse 9

GRgORg 20,

Karajangasse 14

 

KMS 20,

Stromstraße 40

GRg 22,

Theodor-Kramer-Straße 3

 

KMS 21,

Aderklaaer Straße 2

GRg 22,

Theodor-Kramer-Straße 3

 

KMS 21,

Adolf-Loos-Gasse 2

GRg 22,

Theodor-Kramer-Straße 3

 

KMS 22,

Afritschgasse 56

GRg 22,

Theodor-Kramer-Straße 3

 

KMS 22,

Am Kaisermühlendamm 2

GRg 22,

Theodor-Kramer-Straße 3

 

KMS 22,

Anton-Sattler-Gasse 93

GRg 22,

Theodor-Kramer-Straße 3

 

KMS 22,

Eibengasse 58

GRg 22,

Theodor-Kramer-Straße 3

 

KMS 22,

Konstanziagasse 50

GRg 22,

Theodor-Kramer-Straße 3

 

KMS 22,

Mira-Lobe-Weg 4

GRg 22,

Theodor-Kramer-Straße 3

 

KMS 22,

Plankenmaisstraße 30

GRg 22,

Theodor-Kramer-Straße 3

 

KMS 22,

Prinzgasse 3

GRg 22,

Theodor-Kramer-Straße 3

 

KMS 22,

Simonsgasse 23

RgORg 23,

Anton-Krieger-Gasse 25

 

KMS 23,

Anton-Baumgartner-Str. 119

RgORg 23,

Anton-Krieger-Gasse 25

 

KMS 23,

Bendagasse 12

RgORg 23,

Anton-Krieger-Gasse 25

 

KMS 23,

Dirmhirngasse 138

RgORg 23,

Anton-Krieger-Gasse 25

 

KMS 23,

Steinergasse 25

GRg 23,

Draschestraße 9092

 

KMS 23,

Carlbergergasse 72

 

Betreuung

Die Betreuung des Schulversuchs erfolgt durch LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel, LSI Dr. Franz Zach,  HObln Dr. Gabriela Weihs-Dengg (APS-Abteilung/Referat 2), BSI Johann Studencki,  LSI Mag. Johanna Rasch und LSI Mag. Helmut Dirnbacher (AHS-Abteilung) sowie durch die SchulverbundskoordinatorInnen HObln. Veronika Rampetsreiter, HObln. Eva Lackner-Ibesich, Mag. Anton Klemun

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 
 

APS-Abteilung; Referat für Schulversuche und Schulentwicklung:

BSIn Regina Grubich-Müller    Dr. Gabriela Weihs-Dengg


 

©  Stadtschulrat für Wien; Pädagogisches Institut der Stadt Wien; Manfred Porsch


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