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Motiv
Der
Schulversuchsantrag „Kooperative Mittelschule“ beabsichtigt, auf der
Grundlage des 1999 in Wien konsensual erarbeiteten Schulversuchsplans
Kooperative Mittelschule die bisher durchgeführten Schulversuche
„Mittelschule“ und „Differenzierte Kooperationsschule“ zu ersetzen.
Der
Schulversuch wurde mit Beginn des Schuljahres 2003/04 eingerichtet und
soll bis zur Übernahme ins Regelschulwesen bzw. einer besonderen
legistischen Lösung geführt werden.
Präambel
Schule verändert sich.
Dies
gilt nicht nur in inhaltlicher Hinsicht, sondern auch auf
organisatorischer Ebene: Das sich permanent verändernde
Übertrittsverhalten der SchülerInnen bzw. Eltern
von der Grundschule in die Folgeschularten, demografische Entwicklungen
(Geburtenstatistik) und schulsystemisch bedingte Neuerungen führen dazu,
dass sich Disparitäten im Hinblick auf die SchülerInnenströme
zwischen Stadt und Land, aber auch innerhalb dieser Regionen entwickelt
haben.
Für
Ballungszentren typische Erscheinungsformen, wie z. B. hohes Ausmaß an
Bildungsmotivation und Bildungsaspiration, anspruchsvolle
Erwartungshaltungen aber auch hohe Kritikbereitschaft, beschleunigen
diese Trends. Die Unterschiede zwischen ländlicher Region und
Ballungszentrum führen zu deutlich differenten Erscheinungsbildern des
Systems Schule (auch innerhalb der gleichen Schulart).
Folgende Trends lassen sich empirisch fassen:
Ø In den nächsten 13 Jahren wird die Zahl der
Schulneulinge um mehr als 10 % sinken.
Ø Sofern davon auszugehen ist, dass mittelfristig
keine schulorganisatorischen Änderungen die derzeit heftig
konkurrierenden Sekundarschularten Hauptschule und Unterstufe der AHS
ersetzen, ist der Trend der Volkschulabgänger in Richtung Unterstufe der
AHS als ungebrochen einzuschätzen und würde dazu führen, dass ab 2005
nur mehr knapp 30 % das Bildungsangebot der Hauptschule annehmen.
Ø Die Bildungsaspirationen bilingualer Kinder sind
stark steigend. Nahmen 1992 lediglich 19 % jener Kinder, deren Eltern
nach Österreich zugewandert sind, eine AHS‑Unterstufenform wahr, sind
es 12 Jahre später fast 41 %.
Bei
den beschriebenen Entwicklungen handelt es sich mit Ausprägungen
unterschiedlichen Ausmaßes um Phänomene, die österreichweit
vornehmlich in Ballungszentren auftreten.
Zielstellung
Die
„Kooperative Mittelschule“ stellt ein Rahmenmodell dar, in dem alle
wesentlichen positiven Merkmale der bisher in Schulversuchen erprobten
Kooperationsformen erfasst werden. Sie bietet Möglichkeiten,
verschiedenste Kooperationsvarianten und Schwerpunktsetzungen nach
Wunsch der Partnerschulen, freiwillig und autonom festzulegen.
Aufbauend auf den Intentionen des neuen Lehrplanes für die Sekundarstufe
I verfolgt das Rahmenmodell der Kooperativen Mittelschule folgende
Ziele:
Ø Durch das Angebot einer modernen Form einer
humanen, kindgerechten Leistungsschule, die eine grundlegende
Allgemeinbildung vermittelt und sich an den Bedürfnissen der Zukunft
orientiert, sollen die MittelstufenSchülerInnenströme beeinflusst werden und
Nachteile bezogen auf weitere schulische Bildungswege der
SchülerInnen vermieden werden.
Ø Durch die besondere Förderung von Interessen,
Neigungen, Begabungen und Fähigkeiten sollen die SchülerInnen im Sinne
der Berufs- und Bildungslaufbahnorientierung einerseits auf das
Berufsleben und anderseits auf den Übertritt in weiterführende Schulen
der Sekundarstufe II, befähigt werden.
Pädagogische
Vorgaben
Als
Voraussetzung für die Aufnahme in die erste Schulstufe der Kooperativen
Mittelschule gelten die Bestimmungen des § 40 Abs. 1 sowie §17 Abs.1
SCHOG und des § 5 Abs.3 SCHUG des Schulorganisationsgesetzes.
Grundlage für die Bildungsziele der Lehrpläne sind die im
Schulorganisationsgesetz vorgegebenen Aufgaben der Hauptschule und der
allgemein bildenden höheren Schule:
§ 15
Abs 1 SchOG: „Die Hauptschule (…) hat die Aufgabe, in einem vierjährigen
Bildungsgang eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln sowie die
SchülerInnen
je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben
und zum Übertritt in mittlere oder höhere Schulen zu befähigen.“
§ 34
Abs.1 SchOG: „Die allgemein bildende höhere Schule hat die Aufgabe, den
Schülerinnen und SchülerInnen eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung
zu vermitteln und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen.“
Ø Im Vordergrund stehen die Vermittlung von
Allgemeinbildung, die Festigung von Kulturtechniken sowie der Erwerb
dynamischer Fähigkeiten. Durch die Bildung von möglichst stabilen,
kleinen Jahrgangsteams wird die Voraussetzung geschaffen für
fächerübergreifende und fächerverbindende Unterrichtsarbeit in
Bildungsbereichen, die den zusammenschauenden Wissenserwerb und das
Lernen in inhaltlichen Zusammenhängen erleichtert.
Ø Die einzelnen Leistungsgruppen werden statt in der
Organisationsform eigener starrer SchülerInnengruppen in innerer
Differenzierung geführt. Für Übertritte gelten die Bestimmungen des SchOG (§§ 40 Abs. 3, 68 Abs. 1). Bei einem Übertritt vor Beendigung der
4. Klasse gelten die Bestimmungen des SchOG (§ 40 Abs. 2).
Ø Vor allem auf der 7. und 8. Schulstufe erfolgt im
Rahmen der Berufs- und Bildungslaufbahnorientierung das Bewusstmachen der
Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der SchülerInnen,
wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist. Damit verbunden ist die
eingehende individuelle Beratung der SchülerInnen und deren Eltern über
den gemäß den Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Berufs-
bzw. Bildungsweg. Die Bildungsberatung in schriftlicher Form erfolgt am
Ende der 8. Schulstufe.
Dem Prinzip der Förderung durch Differenzierung
und Individualisierung wird entsprochen durch
Ø Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die
individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize
bieten,
Ø Berücksichtigen der individuell notwendigen
Arbeitszeit der SchülerInne/n, der unterschiedlichen Lerntypen, der
Vorkenntnisse und Vorerfahrungen sowie des soziokulturellen Umfeldes,
Ø Berücksichtigung des unterschiedlichen
Betreuungsbedarfs,
Ø Verwendung von Rückmeldeverfahren, die den
SchülerInnen tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial
entfalten helfen,
Ø Herstellung eines individuell förderlichen
Lernklimas, das alle Lernebenen berücksichtigt, und Vermeidung von
Demotivation, sodass für alle SchülerInnen das gesamte Bildungsangebot
verfügbar wird.
Zur
Umsetzung dieser Vorhaben bedarf es der intensiven Abstimmung der LehrerInnenteams,
die jeweils auf einer Schulstufe gemeinsam unterrichten (Jahrgangsteams)
sowie der gemeinsamen Planung und Vorbereitung des Unterrichts.
Zur
qualitativen Sicherung der Umsetzung der pädagogischen Vorgaben sind
Maßnahmen der Evaluation und Reflexion vorgesehen.
Organisatorische Vorgaben
Der
Schulversuch Kooperative Mittelschule kann dann angeboten werden, wenn
eine AHS mit einem oder mehreren HS‑Standorten in räumlicher und
personeller Hinsicht kooperieren. Darüber hinaus kann je nach
Profilbildung und Schwerpunktsetzung eine Kooperation mit anderen
weiterführenden Schulen der Sekundarstufe II eingerichtet werden.
Das
Rahmenmodell „Kooperative Mittelschule“ eröffnet durch die nachstehende
Stundentafel vielfältige autonome Gestaltungsvarianten.
Folgende Stundentafel liegt der Kooperativen Mittelschule zu Grunde:
|
Pflichtgegenstände |
1.
Kl. |
2.
Kl. |
3.
Kl. |
4.
Kl. |
Gesamt**** |
Autonomie |
|
Religion.............................................................
|
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
8 |
|
Deutsch.............................................................
|
4 |
4 |
4 |
3 |
15 |
1521 |
|
Lebende
Fremdsprache................................ |
3 |
3 |
3 |
3 |
12 |
1218 |
|
Geschichte und
Sozialkunde........................ |
0 |
1 |
2 |
2 |
5 |
510 |
|
Geographie und
Wirtschaftskunde.............. |
2 |
1 |
2 |
2 |
7 |
712 |
|
Mathematik.......................................................
|
4 |
4 |
3 |
3 |
14 |
1320 |
|
Geometrisches
Zeichnen.............................. |
0 |
0 |
0 |
2 |
2 |
25 |
|
Biologie und
Umweltkunde........................... |
2 |
1 |
2 |
2 |
7 |
712 |
|
Chemie..............................................................
|
0 |
0 |
0 |
2 |
2 |
24 |
|
Physik................................................................
|
0 |
1 |
2 |
2 |
5 |
59 |
|
Musikerziehung................................................
|
2 |
2 |
1 |
0 |
5 |
511 |
|
Bildnerische
Erziehung.................................. |
2 |
2 |
2 |
0 |
6 |
612 |
|
Technisches und
textiles Werken................ |
2 |
2 |
2 |
0 |
6 |
612 |
|
Ernährung und
Haushalt............................... |
0 |
0 |
0 |
2 |
2 |
1,56 |
|
Leibesübungen...............................................
|
3 |
3 |
3 |
3 |
12 |
1219 |
|
Zwischensumme |
26 |
26 |
28 |
28 |
108 |
|
|
Autonomiestunden |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
8 |
|
Verbindliche Übungen |
|
|
|
|
|
|
|
Berufs und
Bildungslaufbahnorientierung* |
0 |
0 |
2 |
2 |
4 |
49 |
|
Sonstige**.........................................................
|
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
04 |
|
Gesamtsumme*** |
28 |
28 |
32 |
32 |
120 |
120 |
*
inkludiert die verbindliche Übung Berufsorientierung im Ausmaß von 14
Wochenstunden, die auch integrativ geführt werden kann
** zu
Lasten der autonomen Stunden
***
Verschiebungen um eine Stunde je Schulstufe möglich, sofern das
Gesamtausmaß von 120 Wochenstunden nicht verändert wird
****Die
in der Spalte „Summe“ angeführten Unter bzw, Obergrenzen dürfen weder
unter noch überschritten werden
Für
KMS mit Schwerpunkten (Musik- oder Sport-KMS) ist hinsichtlich der
Pflichtgegenstände (ausgenommen schwerpunktbildende Fächer) diese
Stundentafel zu Grunde zu legen, wobei für Musik-KMS die Zahl der Stunden
für den Pflichtgegenstand „Musikerziehung“ mit 20 Stunden und für die
Sport-KMS die Zahl der Stunden für den Pflichtgegenstand „Leibesübungen“
mit 27 festgelegt wird.
Die
sonstigen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen zum
Förderunterricht, zu den Freigegenständen und unverbindlichen Übungen,
bleiben unverändert gültig.
Berechtigungen
Die
Gleichwertigkeit der Abschlüsse bei entsprechenden Leistungen kann
ausgedrückt werden (Schreiben des BMBWK GZ 39.407/491/5/03 vom 14. Juli
2003). Dies erfolgt durch eine entsprechend formulierte Klausel im
Zeugnis. Die Beurteilung in der HS/KMS erfolgt differenziert nach dem
Lehrplan der Hauptschule, wobei das höchste Leistungsniveau der
AHS-Unterstufe entspricht. In Schulnachrichten und Jahreszeugnissen
erfolgt folgender LP-Hinweis für jene Schüler/innen, die die
Aufnahmebedingung in die AHS erfüllen würden: „Die Beurteilung erfolgt
auf dem höchstens Leistungsniveau der HS (§ 16 Abs. 2 SchOG) = Lehrplan
der AHS-Unterstufe“.
Auf
der 7. und 8.Schulstufe hat eine eingehende individuelle Berufs- und
Bildungslaufbahnberatung der SchülerInnen und deren Eltern zu
erfolgen.
Im
Falle eines vorzeitigen Schulwechsels der SchülerInnen (z.B. in ein
anderes Bundesland) hat der abgebende Standort gegebenenfalls eine den
Normbedingungen des SchUG entsprechende Übersetzung (z.B. HS-Zeugnis mit
LG-Vermerk gemäß SchOG) zu erstellen.
Ressourcen
Für
die Erteilung des Unterrichts besteht im Hinblick auf effektive
LehrerInnenstunden für den Unterricht in den Pflichtgegenständen und
verbindlichen Übungen an Landes- und Bundesschulen gleicher
Ressourcenaufwand. Es stehen dzt. je Klasse mindestens 40 effektive
LehrerInnenstunden/Werteinheiten für den Pflichtunterricht zur Verfügung.
Diese Ressourcenfestlegung resultiert aus der Mittelwertsberechnung des
Unterrichtsaufwandes an herkömmlich geführten Haupt- und AHS-Unterstufenschulen und ist generell einzuhalten.
Für
zusätzliche Unterrichtsangebote (Förderunterricht, Freigegenstände,
unverbindliche Übungen, Maßnahmen im Sinne der einschlägigen
Autonomiebestimmungen) können bis zu weiteren 6 Wochenstunden pro Klasse
zur Verfügung gestellt werden.
Für
alle Standorte gilt, dass unter Berücksichtigung der pädagogischen und
der organisatorischen Richtlinien über das vorgegebene Kontingent
(Stundenzuweisung) im Sinne der Bestimmungen der 14. SchOG-Novelle,
BGBl. Nr. 555/1993 für allgemein bildende höhere Schulen und
BGBl. Nr. 546/1993 für Hauptschulen frei verfügt werden kann
(schulautonome Entscheidungen).
An
Kooperativen Mittelschulen unterrichten LandeslehrerInnen und
BundeslehrerInnen gemeinsam, wobei jede LehrerInnenkategorie
die ihr zustehenden besoldungsrechtlichen Bestimmungen weiter behält.
Die
für die Durchführung des Modells „Kooperative Mittelschule“ notwendigen
standorteigenen und standortübergreifenden Informations- und
Koordinationsaufgaben werden von damit beauftragten LehrerInnen
wahrgenommen.
Die
räumliche und materielle Ausstattung der Standorte ist Angelegenheit des
jeweiligen Schulerhalters.
Durchführungsbestimmungen
(Vereinbarungen zwischen der APS-, AHS- und BMHS-Abteilung)
Auf
der Grundlage des Kollegiumsbeschlusses vom 10.12.2002 gelten folgende
Richtlinien bei der Schulversuchsumsetzung:
Allgemein
-
Als pädagogisches Konzept im Sinne einer modernen Leistungsschule dient
das 1999 in Wien zwischen allen damals im Kollegium vertretenen
Fraktionen abgestimmte und gemeinsam befürwortete Modell der
„Kooperativen Mittelschule“.
-
Grundlage sind die 1999 vereinbarte Modellbeschreibung sowie die Durchführungsbestimmungen
zur KMS.
Der
Unterricht erfolgt auf Basis der Bestimmungen des neuen Lehrplanes für
die Sekundarstufe I (Realgymnasium), der durch besondere Maßnahmen der
inneren Differenzierung und Individualisierung (unter Beachtung der
Lehrpläne für Hauptschulen und Sonderschulen in Integrationsklassen)
und alle Schüler/innen zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen
Leistungspotentiale zu führen und auf sämtliche Übertrittsmöglichkeiten
nach der 8. Schulstufe vorzubereiten hat. Der Auftrag zur
Differenzierung und Individualisierung kann sich nicht in der Zuordnung
zu bestimmten Lerngruppen erschöpfen.
-
Die
Teilnahme beinhaltet das Bekenntnis zu folgenden pädagogisch
wünschenswerten Maßnahmen (siehe auch „Förderkultur auf der
Mittelstufe“):
Ø Die SchülerInnen sollen in zunehmendem Maße
Verantwortung für die eigenen Lernfortschritte übernehmen. Die
Entwicklung von bedürfnis- und lerntyporientierten Strategien zum Wissens-
und Fertigkeitserwerb ist dabei eine wichtige Voraussetzung.
Ø Auf der 5. u. 6. Schulstufe wird empfohlen,
Maßnahmen zu setzen, die sich verstärkt an den Lernvoraussetzungen der
Schüler/innen orientieren. SchülerInnenzentrierte Lehr- und
Lernformen stehen dabei im Vordergrund.
Ø Auf der 7. und 8. Schulstufe ist in zunehmendem
Maße den Interessen und Begabungen der SchülerInnen durch
differenzierte Lernangebote gerecht zu werden. Dabei ist im Besonderen
eine mögliche spätere Bildungs- und Berufslaufbahn zu berücksichtigen.
-
Je
nach Kooperation (horizontal oder vertikal) sind die einzelnen
pädagogisch Zielvorstellungen sinngemäß anzuwenden. Folgende Maßnahmen
werden empfohlen:
Ø Einrichtung von überschaubaren (Jahrgangs)Teams
unter weitgehender Wahrung der fachlichen Qualifikationen
Ø Flexibler TeamlehrerInneneinsatz; Förderpool;
Teamteaching entsprechend nach Schwerpunktsetzungen und zur
Defizitbehebung.
Ø Ausnützen der Lehrplanmöglichkeiten zur Bildung
von breiteren Lernfeldern (Bereichen), um den Wechsel vom
Gesamtunterricht der Grundschule zum Fächerunterricht schülerInnenadäquat bewältigen zu können.
Ø Jahresplanungen für Klasse (im Team)
Ø Flexibler Einsatz der Lehr- und Lernformen, wobei handlungsorientierte, schülerInnenzentrierte Lernformen zu bevorzugen sind.
Ø Treffen von Lernzielvereinbarungen und Entwicklung
von Rückmeldeverfahren; Beobachtung und Begleitung der individuellen
Lernortschritte; intensive Beratung der SchülerInnen.
Ø Beschäftigung mit alternativen Beurteilungsformen,
z.B. Lernfortschrittsdokumentation (Portfolio)
Ø Bekenntnis zu einer systematischen Reflexion des
Unterrichts:
Bildungsdokumentation über Lernfortschritte der Schüler/innen und
exemplarische Selbstevaluation des Unterrichts
Ø Einrichtung einer Schulentwicklungsgruppe bzw.
Einbettung in die standortspezifische Schulentwicklung.
-
Ergänzend zur Stundentafel, die der Kooperativen Mittelschule
laut Rahmenmodell zugrunde liegt, wird für KMS-Klassen an den Schulen der
Stadt Wien „Ernährung und Haushalt“ die Untergrenze mit zwei Stunden
festgelegt. Dabei soll schulautonom die Entscheidung getroffen werden,
ob das Unterrichtsfach als Pflichtgegenstand (Beurteilung) oder als
verbindliche Übung (Teilnahmevermerk) angeboten wird. Der Rahmen für
sonstige verbindliche Übungen ist von dieser Entscheidung nicht
betroffen.
-
Die erhöhte Ressourcenzuteilung an ist an die Führung
heterogener Lerngruppen (SchülerInnen mit und ohne AHS-Eignung )
gebunden.
Kooperationen
Bezüglich der SchülerInnenaufnahme in kooperative Mittelschulklassen ist nach
Abschluss des Anmeldeverfahrens vorgesehen, dass DirektorInnen von AHS
mit KMS-Klassen und die regional zuständige Schulaufsicht/APS unter
Berücksichtigung der Elternwünsche gemeinsame Lösungen vereinbaren,
falls die Zahl der Aufnahmebewerber mit der Zahl der freien Schulplätze
nicht übereinstimmt. In KMS-Klassen soll die KlassenschülerInnenzahl von 26
nach Möglichkeit nicht über- oder unterschritten werden.
Ein
verschränkter Lehrer/Inneneinsatz soll in kooperierenden
Mittelschulklassen bei horizontaler Kooperation an HS-Standorten helfen,
die inhaltlichen Vorgaben des Lehrplans bezüglich des höchsten
Leistungsniveaus einzulösen, in kooperativen Mittelschulklassen an
AHS-Standorten Teamteaching und besondere Formen der Begabungsförderung
ermöglichen.
Eine
einzelne KMS-Klasse an einem AHS-Standort bewirkt, dass grundsätzlich mit
ca. drei HS-Standorten Kooperationen eingegangen werden können. Diese
Kooperation ist abhängig von verbindlichen Vereinbarungen und den
vorhandenen Ressourcen der kooperierenden Schulen.
Kooperationen müssen über den vollen Zeitraum des Schulversuches (4
Jahre für horizontale Kooperation, 2 Jahre bei vertikaler Kooperation)
vereinbart werden.
Im
Hinblick auf Formen der horizontalen Kooperation sind folgende
Festlegungen zu beachten:
Ø Teilnahme am Schulversuch über mindestens vier
Schuljahre (5. bis 8. Schulstufe)
Ø Die Kooperation manifestiert sich in qualitativer
Hinsicht verbindlich durch den Unterricht in leistungstragenden
Fächern/Lernfeldern (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache),
gegebenenfalls zusätzlich in den Realien. Bei horizontaler Kooperation
ist ein wechselseitiger LehrerInneneinsatz vorgesehen.
Ø Die horizontale Kooperation manifestiert sich in
quantitativer Hinsicht an HS und AHS durch Unterrichtserteilung von
BundeslehrterInnen an Landesschulen und HauptschullehrerInneneinsatz an
Bundesschulen (wechselseitiger Lehrer/inneneinsatz) im Ausmaß von
mindestens 2 Wochenstunden je Klasse im Mittelwert.
Ø An der AHS manifestiert sich der Unterricht in
quantitativer Hinsicht (wechselseitiger LehrerInneneinsatz) im Ausmaß
von 6 Wochenstunden je Klasse vornehmlich aus den einschlägigen
APS-Angeboten (HS): TeamlehrerInnen, FörderlehrerInnen,
BegleitlehrerInnen, BeratungslehrerInnen etc. In begründeten
Einzelfällen können auch AHS-LehrerInnen mit Spezialausbildung in diesem
Bereich eingesetzt werden.
Standorte:
Horizontale Kooperation mit AHS
|
Bundesschule: |
|
Pflichtschule: |
|
GRgORg 20, |
Karajangasse 14 |
|
KMS 2, |
Obere Augartenstraße 38 |
|
RgORg 23, |
Anton-Krieger-Gasse 25 |
|
KMS 13, |
Veitingergasse 9 |
|
GRgORg 20, |
Karajangasse 14 |
|
KMS 20, |
Stromstraße 40 |
|
GRg 22, |
Theodor-Kramer-Straße 3 |
|
KMS 21, |
Aderklaaer Straße 2 |
|
GRg 22, |
Theodor-Kramer-Straße 3 |
|
KMS 21, |
Adolf-Loos-Gasse 2 |
|
GRg 22, |
Theodor-Kramer-Straße 3 |
|
KMS 22, |
Afritschgasse 56 |
|
GRg 22, |
Theodor-Kramer-Straße 3 |
|
KMS 22, |
Am Kaisermühlendamm 2 |
|
GRg 22, |
Theodor-Kramer-Straße 3 |
|
KMS 22, |
Anton-Sattler-Gasse 93 |
|
GRg 22, |
Theodor-Kramer-Straße 3 |
|
KMS 22, |
Eibengasse 58 |
|
GRg 22, |
Theodor-Kramer-Straße 3 |
|
KMS 22, |
Konstanziagasse 50 |
|
GRg 22, |
Theodor-Kramer-Straße 3 |
|
KMS 22, |
Mira-Lobe-Weg 4 |
|
GRg 22, |
Theodor-Kramer-Straße 3 |
|
KMS 22, |
Plankenmaisstraße 30 |
|
GRg 22, |
Theodor-Kramer-Straße 3 |
|
KMS 22, |
Prinzgasse 3 |
|
GRg 22, |
Theodor-Kramer-Straße 3 |
|
KMS 22, |
Simonsgasse 23 |
|
RgORg 23, |
Anton-Krieger-Gasse 25 |
|
KMS 23, |
Anton-Baumgartner-Str. 119 |
|
RgORg 23, |
Anton-Krieger-Gasse 25 |
|
KMS 23, |
Bendagasse 12 |
|
RgORg 23, |
Anton-Krieger-Gasse 25 |
|
KMS 23, |
Dirmhirngasse 138 |
|
RgORg 23, |
Anton-Krieger-Gasse 25 |
|
KMS 23, |
Steinergasse 25 |
|
GRg 23, |
Draschestraße 9092 |
|
KMS 23, |
Carlbergergasse 72 |
Betreuung
Die
Betreuung des Schulversuchs erfolgt durch LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel,
LSI Dr. Franz Zach, HObln Dr. Gabriela Weihs-Dengg (APS-Abteilung/Referat
2), BSI Johann Studencki, LSI Mag. Johanna Rasch und LSI Mag. Helmut
Dirnbacher (AHS-Abteilung) sowie durch die SchulverbundskoordinatorInnen HObln. Veronika Rampetsreiter, HObln. Eva Lackner-Ibesich, Mag. Anton
Klemun
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