Wien, 

Schulversuche  &
Schulentwicklung

 

Schulversuche 2004 (Schulversuchsbroschüre)

 

 

 

 

Vorwort

 

Gesetzl. Grundlagen

 

Volksschule

 

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Mittelstufe

 

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Volksschule                                                                              

 

Beurteilungsformen an Volksschulen

 

 
 

Verbale Beurteilung

Kategorie und Dauer:

Schulversuch an Volksschulen nach § 78a des Schulunterrichtsgesetzes bis zur Übernahme ins Regelschulwesen.

Zielstellung:

Der Schulversuch verfolgt das Ziel, die Mängel der bestehenden Notenbeurteilung durch eine verbale Beschreibung der allgemeinen Leistungsfortschritte des Kindes zu überwinden und Eltern und SchülerInnen zu einer sachbezogenen Einschätzung der schulischen Leistungen des Kindes zu verhelfen.

Die verbale Beurteilung soll eine der individuellen Lern- und Leistungssituation des/der einzelnen Schülers/Schülerin gerechtere Form der Elternbenachrichtigung bzw. der SchülerInnenbeurteilung ermöglichen.

Die in ihrer Aussage reduzierte, kategorisierende, numerische Festlegung der Ziffernnote mit ihrer diskriminierenden und entmutigenden Auswirkung auf das Kind soll einer individualisierten, beschreibenden und Hilfestellungen bietenden Form der Leistungsdarstellung weichen.

Die verbale Beurteilung soll ein den Eltern verständlicheres Informationsforum darstellen als es die Ziffernnotengebung vermag. In diesem Sinne soll die verbale Beurteilung Formulierungen finden, die allgemein verständlich, jedoch inhaltlich wertvoll sind.

Organisation:

Schulnachrichten und Jahreszeugnisse der Grundstufe I enthalten eine in Worte gefasste Mitteilung über den allgemeinen Lernzuwachs des Kindes mit besonderen Angaben über die soziale Dimension des Lernens (Kooperationsfähigkeit etc.) und die Mitarbeit im Unterricht.

Im Unterrichtsgegenstand Religion kann ebenfalls anstelle der Beurteilung in Ziffernnoten eine verbale Beurteilung erfolgen.

Auf Wunsch der Eltern und auf Wunsch der klassenführenden LehrerIn besteht die Möglichkeit, die verbale Beurteilung bis zum Halbjahr der 4. Schulstufe auszudehnen. In diesem Fall ist im Verlauf des 2. Halbjahres der 2. Schulstufe ein Informationsabend (Klassenforum) einzuberufen, der eine diesbezügliche Entscheidung herbeiführen kann.

Die Zustimmung zur Ausweitung der verbalen Beurteilung bis maximal zum Halbjahr der 4. Klasse (z. B. auch nur bis Schuljahresende der 3. Klasse) liegt dann vor, wenn mehr als zwei Drittel der Eltern dafür eintreten.

Bei der Verbalisierung der Beurteilung ist es erforderlich, sowohl den richtigen Ausdruck für die individuelle Situation des Kindes zu finden, als auch die Formulierung so zu gestalten, dass auch weniger sprachgewandte Eltern die betreffende Aussage verstehen. Bei der Wiederholung der verbalen Beurteilung in den folgenden Beurteilungsabschnitten muss die Veränderung des kindlichen Verhaltens und seiner Leistungen zum Ausdruck gebracht werden. Die richtige Einstellung der Lehrerin/des Lehrers auf die Individualität der Schülerin/des Schülers hilft, schematische Darstellungen und leerformelhafte Verallgemeinerungen zu vermeiden.

Betreuung:

Der Schulversuch wird von LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel, HObln. Dr. Gabriela Weihs-Dengg (APSAbteilung/Referat 2) und BSIn Brigitte Schäffer betreut.


 

Standorte:

VS

1010

Stubenbastei 3

VS

1150

Benedikt-Schellinger-Gasse 13

VS

1010

Börsegasse 5

VS

1150

Johnstraße 40

VS

1020

Aspernallee 5

VS

1150

Goldschlagstraße 113

VS

1020

Czerninplatz 3

VS

1150

Goldschlagstraße 14-16

VS

1020

Novaragasse 30

VS

1150

Friedrichsplatz 5

VS

1020

Schönngasse 2

VS

1160

Gaullachergasse 49

VS

1020

Vereinsgasse 29

VS

1160

Grubergasse 4

VS

1020

Wittelsbachstraße 6

VS

1160

Herbststraße 86

VS

1020

Wolfgang-Schmälzl-Gasse 13

VS

1160

Brüßlgasse 18

VS

1030

Petrusgasse 10

VS

1160

Landsteinergasse 4

VS

1030

Reisnerstraße 43

VS

1160

Lorenz-Mandl-Gasse 58

VS

1030

Kolonitzgasse 15

VS

1160

Grundsteingasse 56

VS

1030

Eslarngasse 23

VS

1170

Halirschgasse 25

VS

1030

Dietrichgasse 36

VS

1170

Rötzergasse 24

VS

1030

Erdbergstraße 76

VS

1180

Scheibenbergstraße 63

VS

1030

Kleistgasse 12

VS

1180

Cottagegasse 17

VS

1030

Landstraßer Hauptstraße 146

VS

1190

Oskar-Spiel-Gasse 3

VS

1040

Sankt-Elisabeth-Platz 8

VS

1190

Celtesgasse 2

VS

1040

Phorusgasse 4

VS

1190

Krottenbachstraße 108

VS

1040

Graf-Starhemberg-Gasse 8

VS

1190

Kreindlgasse 24

VS

1050

Pannaschgasse 6

VS

1190

Grinzinger Straße 88

VS

1050

Einsiedlergasse 7

VS

1190

Flotowgasse 25

VS

1050

Gassergasse 46

VS

1200

Vorgartenstraße 50

VS

1060

Corneliusgasse 6

VS

1200

Spielmanngasse 1

VS

1070

Stiftgasse 35

VS

1210

Irenäusgasse 2

VS

1080

Lange Gasse 36

VS

1210

Adolf-Loos-Gasse 2

VS

1080

Pfeilgasse 42b

VS

1210

Schumpeterweg 3

VS

1090

Marktgasse 31

VS

1210

Dopschstraße 25

VS

1090

Grünentorgasse 9

VS

1210

Prießnitzgasse 1/II

VS

1090

Gilgegasse 12

VS

1210

Jochbergengasse 1

VS

1090

Galileigasse 5

VS

1210

Christian-Bucher-Gasse 14

VS

1090

Währinger Straße 43

VS

1210

Berzeliusgasse 2

VS

1100

Laimäckergasse 17

VS

1210

Tomaschekstraße 44

VS

1100

Quellenstraße 54

VS

1210

Lavantgasse 35

VS

1100

Selma-Lagerlöf-Gasse 20

VS

1210

Prießnitzgasse 1/I

VS

1100

Neilreichgasse 111

VS

1220

Oberdorfstraße 2

VS

1110

Braunhubergasse 3

VS

1220

Georg-Bilgeri-Straße 13

VS

1110

Herderplatz 1

VS

1220

Mira-Lobe-Weg 4

VS

1110

Rzehakgasse 9

VS

1220

Leonard-Bernstein-Straße 2

VS

1110

Simoningplatz 2

VS

1220

Wagramer Straße 27

VS

1110

Wilhelm-Kreß-Platz 32

VS

1220

Viktor-Wittner-Gasse 50

VS

1110

Pantucekgasse 13

VS

1220

Prinzgasse 3

VS

1110

Fuchsröhrenstraße 25

VS

1220

Schüttaustraße 42

VS

1120

Johann-Hoffmann-Platz 20

VS

1220

Prandaugasse 5

VS

1120

Haebergasse 1a

VS

1220

Langobardenstraße 56

VS

1120

Deckergasse 1

VS

1220

Eßlinger Hauptstraße 97

VS

1120

Ruckergasse 42

VS

1220

Pirquetgasse 6B

VS

1130

Auhofstraße 49

VS

1220

Asperner Heldenplatz 3

VS

1130

Dr.-Schober-Straße 1

VS

1220

Hammerfestweg 1

VS

1130

Speisinger Straße 44

VS

1220

Schukowitzgasse 89

VS

1130

Steinlechnergasse 57

VS

1230

Bendagasse 12/I

VS

1140

Felbigergasse 97

VS

1230

Prückelmayrgasse 6

VS

1140

Mondweg 7383

VS

1230

Alma-Seidler-Weg 2

VS

1140

Zennerstraße 1

VS

1230

Anton-Baumgartner-Straße 44/II

VS

1140

Linzer Straße 419

VS

1230

Anton-Baumgartner-Straße 44/I

VS

1140

Lortzinggasse 2

VS

1230

Bendagasse 12/II

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PVS

1040

Wiedner Hauptstraße 82

 

PVS

1180

Schopenhauerstraße 44-46

 

PVS

1130

Schloßberggasse 17

 

PVS

1180

Lacknergasse 89

 

PVS

1140

Breitenseer Straße 31

 

PVS

1190

Alfred-Wegener-Gasse 1012

 

PVS

1150

Friesgasse 4-8

 

PVS

1230

Maurer-Lange-Gasse 115

 

PVS

1180

Scheidlstraße 2

 

PVS

1230

Willergasse 55

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kommentierte Direkte Leistungsvorlage

Kategorie und Dauer:

Schulversuch an Volksschulen nach § 78a des Schulunterrichtsgesetzes bis zur Übernahme ins Regelschulwesen.

Präambel:

Die derzeit gültigen Lehrpläne der Volksschule sind unter anderem geprägt von Postulat individueller Förderung (Binnendifferenzierung, Individualisierung des Unterrichts), sowie „modernen Unterrichtsformen“ (z. B. Offenes Lernen, Freinet-Pädagogik, Montessori-Pädagogik, Interkulturelles Lernen etc.).

Gleichzeitig ist die Integration (z. B. von behinderten Kindern, lernschwachen Kindern, Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache etc.) eines der zunehmend systemkonstutiven Merkmale der Grundschule, insbesonders des Schuleingangsbereiches.

Die verstärkten Bemühungen, in der Schuleingangsphase an die Stelle von Selektionsmaßnahmen, Entfaltung, Förderung der Fähigkeiten und Fertigkeiten, der Interessen und Neigungen zu setzen, hat unter anderem Konsequenzen im Hinblick auf die Beurteilungsformen der SchülerInnen.

So wird in Wien seit nahezu 30 Jahren der Schulversuch „Verbale Beurteilung“ mittlerweile in ca. 400 Klassen durchgeführt.

Die Ermöglichung von „alternativen Formen der Leistungsbeurteilung“ ist insofern eine mögliche Reaktion, die aus der Abkehr von der Orientierung an der Kollektivnorm, dem Vergleich der SchülerInnenleistungen und der neuen Sichtweise des Förderprinzips, resultiert.

Zielstellung:

Der Schulversuch „Kommentierte Direkte Leistungsvorlage“ ist vor allem im Zusammenhang mit folgenden Zielstellungen zu sehen:

Ø     Schulstart ohne Selektionsmaßnahmen

Ø     Individuelle Förderung

Ø     Förderung anstelle von Selektion steht im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens

Ø     Verzicht auf Zurückstellung

Ø     Konzept, das die Entwicklungsschübe im Volksschulalter berücksichtigt

Ø     Engere Kooperation Schule-Elternhaus

Ø     Erhöhung der Reliabilität der Leistungsbeurteilung

Ø     Stärkung der Fähigkeit der SchülerInnen, Wege zur Selbstbeurteilung zu finden

Ø     Stärkung und Erhaltung der Lernfreude und kindlichen Wissbegierde

Ø     Stärkung und Entwicklung des Vertrauens des Schülers in seine eigene Leistungsfähigkeit

Organisation:

An die Stelle der Ziffernbeurteilung tritt das „Sammeln“ der Leistungen jedes Schülers/ jeder Schülerin. Im Detail bedeutet dies:

Ø     Auffächern der Grob in Feinziele anhand des Lehrplanes der Volksschule

Ø     Arbeiten des Schülers / der Schülerin, die Lernzielen entsprechen, werden von der  Lehrern/den Lehrerinnen in einer Sammelmappe abgelegt. Diese umfasst unter anderem Arbeitsblätter, Niederschriften, verfasste Texte, Zeichnungen, Werkstücke, Hausübungen, Plakate etc.

Diese Sammelmappe ist von den Erziehungsberechtigten jederzeit einsehbar und wird mindestens einmal pro Semester diesen nachweislich zur Kenntnis gebracht (wird durch Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten dokumentiert). In diesem mindestens einmal jedes Semester stattfindenden Eltern-, LehrerInnen-, SchülerInnengespräch werden die SchülerInnenarbeiten erläutert. So gewinnen Erziehungsberechtigte und SchülerInnen einen detaillierten Einblick in die jeweiligen SchülerInnenleistungen.

Die „Kommentierte Direkte Leistungsvorlage“ kann auf der Basis mindestens einer Zwei-Drittel-Zustimmung durch die Eltern im Rahmen des Klassenforums beschlossen werden, wobei es sich empfiehlt, den Erstbeschluss auf die Grundstufe I zu beschränken und gegebenenfalls durch einen neuerlichen Beschluss während des ersten Semesters des zweiten Schuljahres bis maximal zum Ende der dritten Klasse auszudehnen.

Voraussetzung für die Durchführung des Schulversuchs „Kommentierte Direkte Leistungsvorlage“ ist das Einverständnis der klassenführenden LehrerIn.

Die Kombination von „Kommentierter Direkter Leistungsvorlage“ und „Verbaler Beurteilung“ ist zulässig.

Betreuung:

Seitens der Schulbehörde erfolgt die Betreuung durch LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel, HObln. Dr. Gabriela Weihs-Dengg (APS-Abt./Ref. 2), BSIn RRn Gertrud Kertelics und VD Josef Reichmayr (VS 20, Vorgartenstraße 50).

Standorte:

VS

1020

Aspernallee 5

VS

1120

Ruckergasse 42

VS

1020

Schönngasse 2

VS

1130

Hietzinger Hauptstraße 166/I

VS

1020

Vereinsgasse 29

VS

1130

Dr.-Schober-Straße 1

VS

1020

Wolfgang-Schmälzl-Gasse 13

VS

1130

Steinlechnergasse 57

VS

1020

Wehlistraße 178

VS

1130

Hietzinger Hauptstraße 166/II

VS

1030

Eslarngasse 23

VS

1140

Lortzinggasse 2

VS

1030

Kleistgasse 12

VS

1140

Zennerstraße 1

VS

1030

Kolonitzgasse 15

VS

1150

Benedikt-Schellinger-Gasse 13

VS

1030

Petrusgasse 10

VS

1150

Friedrichsplatz 5

VS

1030

Landstraßer Hauptstraße 146

VS

1150

Goldschlagstraße 14-16

VS

1040

Sankt-Elisabeth-Platz 8

VS

1150

Ortnergasse 4

VS

1040

Phorusgasse 4

VS

1160

Gaullachergasse 49

VS

1050

Einsiedlergasse 7

VS

1160

Julius-Meinl-Gasse 1

VS

1050

Gassergasse 46

VS

1160

Lorenz-Mandl-Gasse 58

VS

1050

Stolberggasse 53

VS

1170

Kindermanngasse 1

VS

1050

Am Hundsturm 18

VS

1170

Knollgasse 46

VS

1060

Corneliusgasse 6

VS

1190

Oskar-Spiel-Gasse 3

VS

1060

Mittelgasse 24

VS

1190

Windhabergasse 2d

VS

1060

Sonnenuhrgasse 3

VS

1200

Allerheiligenplatz 7

VS

1070

Stiftgasse 35

VS

1200

Treustraße 55/II

VS

1080

Lange Gasse 36

VS

1200

Vorgartenstraße 95-97

VS

1080

Pfeilgasse 42b

VS

1200

Spielmanngasse 1

VS

1080

Zeltgasse 7

VS

1200

Robert-Blum-Gasse 2

VS

1090

Grünentorgasse 9

VS

1200

Vorgartenstraße 50

VS

1090

Währinger Straße 43

VS

1210

Prießnitzgasse 1/I

VS

1100

Bernhardtstalgasse 19

VS

1210

Marco-Polo-Platz 9

VS

1100

Quellenstraße 54

VS

1210

Schumpeterweg 3

VS

1110

Braunhubergasse 3

VS

1210

Adolf-Loos-Gasse 2

VS

1110

Florian-Hedorfer-Straße 20

VS

1220

Georg-BilgeriS-traße 13

VS

1110

Molitorgasse 11

VS

1220

Konstanziagasse 24

VS

1110

Pantucekgasse 13

VS

1220

Meißnergasse 1

VS

1110

Fuchsröhrenstraße 25

VS

1220

Viktor-Wittner-Gasse 50

VS

1110

Svetelskystraße 5

VS

1220

Am Kaisermühlendamm 2

VS

1120

Bischoffgasse 10

VS

1220

Leonard-Bernstein-Straße 2

VS

1120

Johann-Hoffmann-Platz 20

VS

1230

Prückelmayrgasse 6

VS

1120

Karl-Löwe-Gasse 20

VS

1230

Anton-Baumgartner-Straße 44/I

VS

1120

Rothenburgstraße 1

VS

1230

Bendagasse 12/I

VS

1120

Rohrwassergasse 2

VS

1230

Bendagasse 12/II

VS

1130

Am Platz 2

VS

1230

Anton-Baumgartner-Straße 44/II

 

 

 

 

 

 

PVS

1100

Alxingergasse 8

PVS

1100

Ludwig-von-Höhnel-Gasse 17-19

PVS

1180

Schopenhauerstraße 44-46

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pensenbuch bzw. Studienbuch

Kategorie und Dauer:

Schulversuch an Volksschulen nach § 78a des Schulunterrichtsgesetzes. Weiterführung bis zur Übernahme ins Regelschulwesen.

Präambel:

In Wien werden seit nahezu 30 Jahren alternative Formen der Leistungsbeurteilung in Form der „Verbalen Beurteilung“ erprobt.

Seit dem Schuljahr 1995/96 wurden diese alternativen Beurteilungsformen im Zusammenhang mit den Schulversuchen zur Integration auf eine breitere Basis gestellt.

Das „Pensenbuch“ bzw. das „Studienbuch“ kann  eine Zwei-Drittel-Mehrheit im jeweiligen Klassenforum vorausgesetzt  aufsteigend von der 1. bis zur 3. Schulstufe verwendet werden.

Zielstellung:

„Pensenbücher“ als Beurteilungsform existieren an sich in Österreich seit dem Ende der  70er Jahre, wobei ihre Entstehung eng mit den Ansätzen der Montessori-Pädagogik  verknüpft war.

Ziel der Führung des Pensenbuches bzw. des Studienbuches ist dabei:

Ø     Gewinnung eines fundierten Leistungs- bzw. Fertigkeitenprofils der SchülerInnen

Ø     Nachvollziehbarkeit der Lernzuwächse von SchülerInnen

Ø     besseres Abschätzen der Motivation, des Leistungszuwachses und des Lernfortschritts anhand der gemachten Aufzeichnungen durch die LehrerInnen. Diese Dimensionen schulischen Lernens können eher anhand der vorformulierten Lernziele überprüft werden.

Ø     SchülerInnen lernen aufgrund der vorformulierten Lernziele ihre eigenen Leistungen besser einzuordnen, die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung wird somit gestärkt.

Ø     Beurteilung erfolgt nicht ausschließlich „von oben herab“, sondern vielmehr in diskursiver Form unter Einbeziehung der SchülerInnen.

Ø     engere Kooperation Schule  Elternhaus

Ø     Konzept, das die Entwicklungsschübe im Volksschulalter berücksichtigt

Ziel der Führung des Studienbuches ist auch das Festhalten der sozialen Dimension des Lernens.

Der Schulversuch „Pensenbuch“ bzw. „Studienbuch“ ist insbesonders im Zusammenhang mit der selektionsfreien Gestaltung der Schuleingangsphase zu sehen.

Organisation:

Die traditionelle Form der Ziffernbeurteilung wird durch die Führung eines Pensenbuches bzw. Studienbuches ersetzt. Dieses enthält die dem Lehrplan entnommenen Lernziele über die Grundstufe I und die 3. Schulstufe. Die Lernziele werden dabei gebündelt, die Formulierungen sind derart, dass sie für Eltern und SchülerInnen leicht verständlich sind.

Konkret gilt es dabei folgendes zu beachten:

Pensenbücher bzw. Studienbücher sind von den Erziehungsberechtigten jederzeit einsehbar. Sie sind jedoch den Erziehungsberechtigten vor Semesterende bzw. Schuljahresschluss nachweislich zur Kenntnis zu bringen und seitens der Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Pensenbücher bzw. Studienbücher enthalten die Berechtigungsklausel zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe.

Es besteht die Möglichkeit, Pensenbücher bzw. Studienbücher den Kindern mit nach Hause zu geben (zu Semester- bzw. Schuljahresschluss), um den Erziehungsberechtigten Einsicht zu gewähren bzw. nach erfolgter Terminvereinbarung über die bereits erreichten Lernziele im Rahmen eines Gesprächs zu informieren (in den letzten beiden Wochen vor Semester- bzw. Schuljahresende).

Der Schulversuch „Pensenbuch“ bzw. „Studienbuch“ kann auf der Basis mindestens einer Zwei-Drittel-Zustimmung durch die Eltern im Rahmen des Klassenforums beschlossen werden, wobei es sich empfiehlt, den Erstbeschluss auf die Grundstufe I zu beschränken und gegebenenfalls durch einen neuerlichen Beschluss während des ersten Semesters des zweiten Schuljahres bis maximal zum Ende der dritten Klasse auszudehnen.

Voraussetzung für die Durchführung des Schulversuchs „Pensenbuch“ bzw. „Studienbuch“ ist das Einverständnis der klassenführenden LehrerIn.

Die Kombination von „Kommentierter Direkter Leistungsvorlage“ und „Pensenbuch“ bzw. „Studienbuch“ ist zulässig.

Pensenbücher bzw. Studienbücher sind über den Stadtschulrat für Wien beziehbar.

Betreuung:

Die Betreuung erfolgt durch LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel, HObln. Dr. Gabriela Weihs-Dengg (APS-Abteilung/Ref. 2); BSIn RRn Gertrud Kertelics.

Standorte:

VS

1010

Stubenbastei 3

VS

1170

Wichtelgasse 67/I

VS

1020

Schönngasse 2

VS

1170

Wichtelgasse 67/II

VS

1020

Wittelsbachstraße 6

VS

1170

Kindermanngasse 1

VS

1040

Phorusgasse 4

VS

1180

Bischof-Faber-Platz 1

VS

1040

Graf-Starhemberg-Gasse 8

VS

1180

Scheibenbergstraße 63

VS

1050

Einsiedlergasse 7

VS

1190

Grinzinger Straße 88

VS

1050

Gassergasse 46

VS

1190

Krottenbachstraße 108

VS

1050

Pannaschgasse 6

VS

1190

Windhabergasse 2d

VS

1060

Sonnenuhrgasse 3

VS

1200

Vorgartenstraße 95-97

VS

1070

Stiftgasse 35

VS

1210

Dopschstraße 25

VS

1070

Zieglergasse 21

VS

1210

Rittingergasse 29a

VS

1100

Keplerplatz 7

VS

1210

Christian-Bucher-Gasse 14

VS

1100

Schrankenberggasse 32

VS

1210

Brünner Straße 139

VS

1100

Hebbelplatz 2

VS

1210

Jochbergengasse 1

VS

1110

Herderplatz 1

VS

1220

Oberdorfstraße 2

VS

1110

Hoefftgasse 7

VS

1220

MiraLobeWeg 4

VS

1110

Svetelskystraße 5

VS

1220

Wagramer Straße 27

VS

1110

Brehmstraße 9

VS

1220

Klenaugasse 12

VS

1120

Haebergasse 1a

VS

1220

Viktor-Wittner-Gasse 50

VS

1120

Johann-Hoffmann-Platz 20

VS

1220

Brioschiweg 3

VS

1120

Deckergasse 1

VS

1220

Schrebergasse 39

VS

1130

Speisinger Straße 44

VS

1220

Prandaugasse 5

VS

1130

Steinlechnergasse 57

VS

1220

Langobardenstraße 56

VS

1150

Friesgasse 10

VS

1220

Hammerfestweg 1

VS

1150

Goldschlagstraße 14-16

VS

1230

Kirchenplatz 23

VS

1150

Reichsapfelgasse 30

VS

1230

Bendagasse 12/I

VS

1160

Liebhartsgasse 19-21

VS

1230

Bendagasse 12/II

VS

1160

Herbststraße 86

VS

1230

Akaziengasse 52-54

VS

1170

Halirschgasse 25

VS

1230

Prückelmayrgasse 6

 

PVS

1070

Burggasse 37

PVS

1080

Piaristengasse 43

PVS

1210

Anton-Böck-Gasse 20

 
 

Bildungsdokumentation

Kategorie und Dauer:

Schulversuch an Volksschulen nach § 78a des Schulunterrichtsgesetzes bis zur Übernahme ins Regelschulwesen.

Präambel

Ein wesentlicher Teil der Diskussion im Rahmen der OECD geht um Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Studien wie TIMMS und PISA und die meist zumindest national geführte Diskussion im Anschluss an die Ergebnisse belegen diese Entwicklung.

So werden in einigen Ländern der Europäischen Union modifizierte Steuerungssysteme erarbeitet, Bildungs- und Orientierungsstandards erstellt, Methoden der Außenevaluation und der Selbstevaluation erörtert und implementiert und Grundkompetenzen umrissen.

Veränderungen wie sie im obigen Absatz beschrieben wurden, erfordern einerseits eine Fokussierung auf Rahmenbedingungen, Lehr- und Lernformen, anderseits auch eine bewusste Auseinandersetzung mit der Selbstevaluation des Unterrichts auf der Basis von Bildungsstandards und der Lehrpläne als auch mit den Methoden und der Dokumentation der individuellen Lernfortschritte des jeweiligen Schülers/der jeweiligen Schülerin.

Gleichzeitig ist es eine der Forderungen an modernen Unterricht, auch die SchülerInnen zur kritischen Reflexion ihres Könnens, ihrer Fertigkeiten zu erziehen. In der Fachsprache nennt man dies „Selbstgesteuertes Lernen“.

„Selbstgesteuertes Lernen“ ist nach Knowles (KNOWLES 1980, p.18) ein Prozess, bei dem „... der Lerner – mit oder ohne Hilfe anderer – initiativ wird, um seine Lernbedürfnisse festzustellen, seine Lernziele zu formulieren, menschliche und dingliche Ressourcen für das Lernen zu identifizieren, angemessene Lernstrategien zu wählen und zu realisieren und um die Lernergebnisse zu evaluieren“.[1]

In der Grundschule muss man freilich mit den der Altersstufe adäquaten bescheideneren Anforderungen an die Sache herangehen. Hier geht es im Wesentlichen darum, dass die GrundschülerInnen die Lehrplanziele kennen lernen und sukzessive zu einer Reflexion ihrer Leistungen „erzogen“ werden.

Die Bildungsdokumentation ist eine Form alternativer Leistungsbeurteilung, die Elemente der Kommentierten Direkten Leistungsvorlage (Sammeln von ausgewählten Arbeitsblättern, Zeichnungen, verfasste Texte, Hausübungen, etc.) mit Elementen des Pensenbuches (die Lernziele sind aber anders als im Pensenbuch Grobziele) vereint. Diese Lernziele sind zudem „in für SchülerInnen verständlicher Form“ (Ich-Form) formuliert!

Zielstellung:

Der Schulversuch „Bildungsdokumentation“ ist vor allem im Zusammenhang mit folgenden Zielstellungen zu sehen:

Ø     Klare, übersichtliche Struktur im Hinblick auf Lehrplanziele vor dem Hintergrund der Bildungsstandards

Ø     Lernzielformulierungen in SchülerInnensprache (z. B. Ich kann fließend vorlesen). Dadurch wissen SchülerInnen, was sie können bzw. kennen sollen.

Ø     Transparenz im Hinblick auf kognitive als auch sozio-emotionale Lernziele für SchülerInnen, LehrerInnen und Erziehungsberechtigte.

Ø     Die „Bildungsdokumentation“ erleichtert transparente, individualisierte aktuelle Leistungsprofile der SchülerInnen.

Ø     Die „Bildungsdokumentation“ zeigt, was bereits gekonnt wird, was noch zu üben ist, welche Lehrplanziele bereits durchgenommen wurden und welche noch im Laufe des Schuljahres angestrebt werden.

Ø     Die „Bildungsdokumentation“ beschränkt sich (anders als das Pensenbuch) auf Groblernziele, die kompatibel sind im Hinblick auf Lehrplan und Bildungsstandards.

Ø     Die „Bildungsdokumentation“ will ein Instrument sein, das die SchülerInnen zunehmend befähigt, ihren eigenen Lernfortschritt zu reflektieren (zu den einzelnen Lernzielangaben werden von den SchülerInnen repräsentative Aufgaben, Arbeitsblätter etc. ausgewählt, die sie „besonders gut“ finden.

Ø     In der Bildungsdokumentation findet der Schüler/ die Schülerin durch den Lehrer/die Lehrerin angegeben, ob im Hinblick auf ein Lehrplanziel noch Übungsbedarf besteht.

Ø     engere Kooperation Schule-Elternhaus

Ø     Stärkung und Erhaltung der Lernfreude und kindlichen Wissbegierde

Organisation:

An die Stelle der Ziffernbeurteilung tritt das „Sammeln“ der Leistungen jedes Schülers/ jeder Schülerin. Im Detail bedeutet dies:

Ø     Für jeden Schüler/jede Schülerin wird eine individuelle Mappe (Bildungsdokumentation) angelegt. Sie umfasst die Lehrplanziele (mindestens) eines Schuljahres, ausgewählte Arbeitsblätter, Zeichnungen, verfasste Texte, Hausübungen etc.

Ø     Die Lehrerin/der Lehrer tickt/malt/paraphiert in regelmäßigen Intervallen, welche Ziele vom Schüler/von der Schülerin bereits gekonnt werden und welche noch geübt werden müssen.

Ø     Die Bildungsdokumentation wird zumindest einmal pro Semester mit den Erziehungsberechtigten „durchgegangen“. Diesem Prozess geht eine Erläuterung voraus. Die Vorgangsweise entspricht dabei im Wesentlichen jener, die im Schulversuch „Kommentierte Direkte Leistungsbeurteilung“ gehandhabt wird.

Die Bildungsdokumentation ist von den Erziehungsberechtigten jederzeit einsehbar und wird mindestens einmal pro Semester diesen nachweislich zur Kenntnis gebracht (wird durch Unterschrift des Erziehungsberechtigten / der Erziehungsberechtigten dokumentiert). Die Gespräche mit den Erziehungsberechtigten anhand der individuellen Bildungsdokumentation sind verbindlich und können daher Informationsgespräche im Zuge von Elternsprechtagen ersetzen.

Die „Bildungsdokumentation“ kann auf der Basis mindestens einer Zwei-Drittel-Zustimmung durch die Eltern im Rahmen des Klassenforums beschlossen werden, wobei es sich empfiehlt, den Erstbeschluss auf die Grundstufe I zu beschränken und gegebenenfalls durch einen neuerlichen Beschluss während des ersten Semesters des zweiten Schuljahres bis maximal zum Ende der dritten Klasse auszudehnen.

Voraussetzung für die Durchführung des Schulversuchs „Bildungsdokumentation“ ist das Einverständnis der klassenführenden Lehrerin/des klassenführenden Lehrers.

Die „Bildungsdokumentation“ kann von der jeweiligen Lehrerin/dem jeweiligen Lehrer im Rahmen des Schulversuchsanspruchs individuell gestaltet werden.

Betreuung:

Seitens der Schulbehörde erfolgt die Betreuung durch LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel, HObln. Dr. Gabriela Weihs-Dengg (APS-Abt./Ref. 2), LSI Dr. Franz Zach und BSIn RRn Gertrud Kertelics.

Standorte:

VS

1120

Haebergasse 1A

VS

1210

Vorgartenstraße 95-97

VS

1210

Prießnitzgasse 1/I

 

 

 

PVS

1150

Friesgasse 4

 
 

Variante „Klassenübergreifender Zweistufenverband“ auf der Grundlage der Bildungsdokumentation

Das Modell präzisiert die Zielstellungen der modifizierten Grundschule hinsichtlich der Lernziele, wobei besonders die Sozialkompetenzen, systemisches Lernverhalten und LUS-Lernen unter Selbstkontrolle hervorzuheben sind. Weitere Schwerpunkte sind Bildnerische Erziehung, Musikerziehung, Englisch und IKT.

Als Beurteilungsform wird die Bildungsdokumentation eingesetzt.

Verschieden Organisationsformen ermöglichen einen  klassenübergreifenden Unterricht mit flexibler Förderung sowohl lernschwacher als auch lernbegabter Kinder in Zusammenarbeit mit der/dem TeamlehrerIn, wobei das „Helfersystem“ (Kinder helfen Kindern - Tutoring) eine große Rolle spielt.

Die  Weiterführung zwischen Grundstufe 1 und Grundstufe 2 bzw. nur Grundstufe 2 im Mehrstufensystem wird angestrebt.

Standort:

VS 1210  Prießnitzgasse 1/I

 


[1]   KNOWLES, M. (1980), Selfdirected learning, A guide for learners and teachers, 4th edition, Englewood Cliffs: Prentice Hall

 


 


 

 

 
 

APS-Abteilung; Referat für Schulversuche und Schulentwicklung:

BSIn Regina Grubich-Müller    Dr. Gabriela Weihs-Dengg


 

©  Stadtschulrat für Wien; Pädagogisches Institut der Stadt Wien; Manfred Porsch


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