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Kategorie
und Dauer:
Schulversuch an Volksschulen nach § 7 des
Schulorganisationsgesetzes bis zur Übernahme ins Regelschulwesen.
Präambel:
Durch die bundesgesetzliche Regelung der
Schuleingangsphase konnten die Schulversuche zur flexiblen Gestaltung
der Schuleingangsphase in das Regelschulwesen übernommen werden.
Nur jene Vorhaben, die möglichst große
lernorganisatorische Freiräume in Bezug auf Zusammensetzung der Klassen
bzw. Gruppenverbände, Altersheterogenität und klassenübergreifende
Organisation auch im Bereich der Grundstufe II nutzen, werden daher
weiterhin als Schulversuche beantragt.
Präambel:
Offene Unterrichtsformen nach unterschiedlichen
reformpädagogischen Richtungen schaffen eine produktive Lernatmosphäre
und ermöglichen eine individuelle Entwicklung der Kinder im Rahmen ihrer
Möglichkeiten und Bedürfnisse. Anhand einer Fülle von
Unterrichtsmaterialien, gegenseitiger Lernhilfestellungen und der
beobachtenden und begleitenden Hilfe der LehrerInnen erarbeiten die
Kinder die Kulturtechniken größtenteils in der Freiarbeit und in offenen
Lernformen.
Für jene Kinder, die für das Durchlaufen der
selektionsfrei gestalteten Grundstufe I drei Jahre benötigen, bedeutet
dies in Jahrgangssystemen einen Wechsel der Gruppe und der
Bezugspersonen nach einem bzw. nach zwei Lernjahren. Integrativ
betreuten Kindern fällt es meist schwerer sich auf neue Beziehungen
einzulassen, deshalb sind Stabilität und Kontinuität wichtige Faktoren,
um eine möglichst optimale Entwicklungs- und Lernumgebung für sie zu
schaffen.
Zielstellung:
Im Rahmen des Schulversuchs "Mehrstufenklasse mit
reformpädagogischem Schwerpunkt" bleiben die Bezugspersonen für die
Kinder über den gesamten Grundschulzeitraum gleich. Beziehungen können
aufgebaut und über mehrere Jahre hin gelebt und vertieft werden.
Altersmäßig heterogene SchülerInnengruppen
bieten eine positive "familiäre" Atmosphäre: Die Kinder erleben sowohl
die Rolle dessen, der unterstützt wird, als auch die des
Unterstützenden. Die Kinder finden eine Vielzahl an Möglichkeiten vor,
ihren Selbstwert zu bestätigen und sich positiv zu profilieren.
Durch die Altersdurchmischung werden unterschiedliche
Arbeitstempi und unterschiedliche Leistungsfähigkeit als
selbstverständlich erlebt. Das jährliche Hinzukommen einer kleinen
Gruppe jüngerer und das Weggehen älterer Kinder ermöglichen wichtige
Lernerfahrungen, die die Kinder bestens auf eine
„offene“ Gesellschaft vorbereiten: Fremdes, Unbekanntes wird regelmäßig
in die Gruppe aufgenommen, während Vertrautes und Liebgewonnenes auch
regelmäßig verabschiedet werden muss.
Dadurch ergibt sich ein laufender Wechsel der Rolle
in der Gruppe. Rollenfixierungen wird automatisch vorgebeugt, jedes Kind
erlebt sich selbst sowohl in der Rolle dessen,
der etwas weitergibt, als auch in der Rolle dessen,
der vom anderen etwas an oder übernimmt. So findet es eine Vielzahl an
Möglichkeiten vor, sich einerseits positiv zu profilieren, andererseits
wird auch das Annehmen einer Hilfestellung als selbstverständlich und
nicht als erniedrigend erlebt.
Den Bedürfnissen der Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf kann sowohl die Organisationsform als auch die Methode
betreffend mehr Rechnung getragen werden. Selbst Kinder mit großen
Entwicklungs- und/oder Lernrückständen werden immer wieder erleben, dass
sie in vielen Bereichen ihr Wissen an jüngere Kinder weitergeben können.
Das motiviert sie in der eigenen Leistungsbereitschaft. Ebenso finden
sie in einer weit gestreuten altersheterogenen Gruppe jederzeit
Lernpartner.
Angebote und Materialien für alle Leistungs- und
Entwicklungsstufen des Grundschulbereichs stehen automatisch jederzeit
zur Verfügung. Die integrativ betreuten Kinder finden jederzeit Partner,
die mit ihnen dieselben Lerninhalte bearbeiten.
Kinder mit hoher Begabung sind nicht an ein
durchschnittliches Arbeitstempo gebunden. Sie können Angebote, die weit
über die vom Lehrplan vorgesehenen Inhalte hinausgehen, wahrnehmen.
Die LehrerInnen haben die Möglichkeit die
Entwicklung der Kinder über einen Zeitraum von 4 bis 5 Jahren zu
beobachten. Durch die genauere Kenntnis der individuellen Arbeitsweisen
und Besonderheiten jedes Kindes sind gezielte Interventionen möglich.
Das Wiederholen und Üben des Lernstoffes sind in
altersheterogenen Gruppen natürliche und sinnvolle Prozesse, die sowohl
soziale als auch intellektuelle Fähigkeiten der Kinder fördern.
Methodischdidaktische Aspekte:
Durch den Einsatz reformpädagogischer Konzepte finden
die Kinder ein breit
gefächertes Angebot vor, das den Lehrstoff aller
Schulstufen der Grundschule und aller Lehrpläne inklusive der
Vorschulstufe umfasst. Dieses Angebot setzt sich aus differenzierten
Lern- und Arbeitsmaterialien und konkreten Angeboten von LehrerInnen
oder auch Kindern zusammen.
Die Organisation des Unterrichts in
entwicklungsadäquate (nicht unbedingt Schulstufen entsprechende) Lern-
und Arbeitsgruppen ermöglicht allen Kindern entweder Angebote mehrmals
wahrzunehmen bzw. solche zu festigen oder gar zu überspringen, mit deren
Inhalten sie schon vertraut sind.
Die Altersheterogenität und die notwendige innere
Differenzierung erfordern ein offenes Unterrichtskonzept, in dem
Ø individuelle Arbeitspläne und
Arbeitsprogramme, die auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der einzelnen
Kinder abgestimmt sind, ein selbstständiges und selbstbestimmtes
Arbeiten erlauben.
Ø bereitgestellte Materialien den Kindern das
selbstständige Bearbeiten von Lerninhalten zu von ihnen gewählten Zeiten
ermöglichen (z.B. Montessori-Material, Karteien, Druckerei, Sachbücher,
Lernspiele etc.).
Ø die Erarbeitung neuer Lerninhalte in
entwicklungs- und interessensadäquaten Sach- und Lerngruppen, die jedoch
alterdurchlässig sind, erfolgt (projektorientiertes Arbeiten in der
Großgruppe).
Ø gemeinsame Planungs- und Reflexionsrunden
(z. B. Erzählkreise, Fachgesprächsrunden, Lesungen von Kindertexten,
Präsentationen von Arbeitsergebnissen, Themen- oder Projektplanungen
etc.) als Möglichkeiten zur eigenen Standortbestimmung und als
Übungsfeld für demokratische Prozesse dienen. Der Austausch in der
Klassengemeinschaft erweitert den eigenen Blick auf das Geleistete,
inspiriert und korrigiert. Die LehrerInnenmeinung bleibt nicht das
einzige "Maß". Die Anerkennung von Kindern durch Kinder hat einen
besonderen Stellenwert und wirkt auf einer Ebene, die Erwachsenen oft
verschlossen ist.
Ø die LehrerInnen ihre Beobachtungen
festhalten, aus denen Fortschritte, Schwierigkeiten und damit
Notwendigkeiten für besondere Hilfestellungen, Angebote oder Anregungen
erkennbar werden.
Organisation:
Die Anzahl der Kinder, die im Schuljahresrhythmus die
Gruppe verlassen bzw. die neu zur Gruppe hinzukommen beträgt etwa ein
Viertel der Gesamtzahl der SchülerInnen einer Klasse (28 - 30).
Dies bedeutet, dass ¾ der Gruppe stabil bleiben, etwa 7 Kinder beenden
die Grundschule, etwa 7 Schulneulinge rücken nach. Die Struktur und die
Dynamik der Gruppe wird kaum erschüttert. Nur wenige Kinder stoßen zu
einer Gruppe dazu, die mit dem Tagesrhythmus und den Arbeitsweisen schon
seit ein bis vier Jahren vertraut ist. Die Eingliederung erfolgt
leichter und fließender.
Kinder, die drei oder vier Jahre älter sind, können Mentorenfunktionen
übernehmen.
Konkrete Durchführungsrichtlinien für die
Zusammensetzung (SchülerInnen) und Betreuung (LehrerInnen) der
Mehrstufenklasse in der Aufbauphase sind unter größtmöglicher
Berücksichtigung der standortspezifischen Ausgangsbedingungen von der
Schulleitung gemeinsam mit dem zuständigen Beamten der Schulaufsicht
unter aktiver Einbeziehung der SchulpartnerInnen auszuarbeiten und je
nach Entwicklung des Projekts alljährlich zu aktualisieren.
Verweildauer von SchülerInnen:
Durch die jahrgangsübergreifende Organisation
erübrigen sich während der Dauer des Volksschulbesuchs Maßnahmen wie
Wechsel der Schulstufe oder Wiederholen einer Schulstufe. In den meisten
Fällen werden die SchülerInnen für die Dauer der in Österreich üblichen
4 Grundschuljahre bleiben.
Eine kürzere Verweildauer als 4 Jahre ist unter
sorgfältiger Abwägung aller für die Entwicklung des betreffenden Kindes
pädagogisch relevanten Gesichtspunkte sowie unter Beachtung der
gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Eine längere Verweildauer eines Kindes als 4 Jahre
ist dann sinnvoll, wenn zu erwarten ist, dass dies die Voraussetzungen
für die Fortsetzung der schulischen Laufbahn des Schülers/ der Schülerin
nach der Grundschule absehbar verbessert. Die Entscheidung über einen
längeren Verbleib in der Grundschule kann von den Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten oder von der Schule herbeigeführt werden. In
diesem Zusammenhang ist es notwendig, den Wechsel der Schulstufe (§ 17
Abs. 5 Schulunterrichtsgesetz) während der gesamten Grundschulzeit zu
ermöglichen. Anzustreben ist eine einvernehmliche Lösung.
Darüber hinaus ist das Recht der Eltern, die
freiwillige Wiederholung einer Schulstufe für ihr Kind zu beantragen,
unangetastet.
Die Entscheidung der Schulkonferenz über den Wechsel
der Schulstufe wird den Eltern / Erziehungsberechtigten im Laufe des
2. Semesters des 4. Lernjahres spätestens bis zur Notenkonferenz zur
Kenntnis gebracht. Dieser Entscheidung muss allerdings die nachweisliche
Information der Eltern seitens der Schule zum Ende des zweiten
(Grundstufe I) und/oder zum Ende des dritten Lernjahres (3. Schulstufe)
des Kindes vorausgegangen sein, der zufolge aufgrund der bisherigen und
voraussichtlichen Lernfortschritte des Kindes eine Verlängerung der
Volksschulzeit sinnvoll und nötig sein könnte. Selbstverständlich sind
zuvor alle Maßnahmen einer gezielten Förderung des betreffenden Kindes
zur Vermeidung eines länger als nötigen Verbleibs an der Volksschule
auszuschöpfen.
Zielstellung:
Im Sinne einer konsequenten integrativen
selektionsfreien Struktur der Grundschule durchlaufen die SchülerInnen
diese im Zeitraum von 3 -
5 Schuljahren. Die Grundschule (Grundstufe I und
II) wird somit als Einheit erachtet
Eine flexible innere Organisation der Grundschule
bedingt eine weit gehende Individualisierung des Unterrichtsgeschehens.
Dieser soll im Modell „Modifizierte Grundschule“ besonderes Augenmerk
geschenkt werden.
Organisation:
Der Unterricht erfolgt in zwei parallelen Klassen,
die eine Stammklasse bilden. Diese Stammklasse umfasst ca. 50
SchülerInnen. Die Stammklasse der Elementarklassen kann schulpflichtige
Kinder und solche, die im darauf folgenden Schuljahr schulpflichtig
wären, umfassen.
Die Organisation des Unterrichts erfolgt flexibel
je nach erreichten Lernzielen, Lerntempo, Lernschritten, individuellem
Interesse bzw. Förderbedarf sowohl in der Stammklasse, in einer
der Parallelklassen als auch in Kleingruppen.
Jede Stammklasse wird von einem LehrerInnenteam bestehend
aus zwei VolksschullehrerInnen und in Abhängigkeit von den jeweiligen
dem Standort zustehenden Lehrerressourcen von einer dritten
Lehrerin/einem dritten Lehrer betreut, die/der auch die Förderung im
Sinne des derzeit gültigen Vorschullehrplans wahrnimmt.
Für alle SchülerInnen wird ein individueller
Förderplan erstellt.
Zielstellung:
Die selektionsfreie Gestaltung der Grundstufe I im
Rahmen der Variante 2b soll auf der Grundstufe II eine sinngemäße
Fortsetzung finden.
Spezielle
Aspekte der Integration:
Zur Betreuung und Förderung einzelner SchülerInnen
mit kognitiven oder emotionalen Defiziten sind jene Maßnahmen
vorgesehen, wie sie auch im Regelschulwesen im Sinne des Einsatzes
funktioneller und therapeutischer Übungen gelten.
Für Klassen mit interkultureller Zusammensetzung
empfiehlt sich der integrative Einsatz muttersprachlicher LehrerInnen.
In Elementarklassen (bzw. für SchülerInnen
im ersten Schuljahr) soll die Möglichkeit zweisprachiger
Alphabetisierung verstärkt genützt werden.
Viele Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache und
Kinder mit Sprachentwicklungsdefiziten beim Schriftsprachenerwerb können
vermieden, bzw. vermindert werden durch das
Ø Erlernen nonverbaler und verbaler
Kommunikationsformen
Ø Erkennen von Schrift
Ø Erkennen von Wortbildern
Ø Erfassen der Phonem-Graphem-Relation
Ø Trainieren und Automatisieren von
Rechtschreib- und Grammatikkonventionen.
Diese Aufgabenstellungen können oft besser und
rascher in der Muttersprache der Kinder erfasst werden (z. B.
zweisprachige Wortkarten für Tafel und Wandbilder, Erstellung freier
Texte in einer „Eigenfibel“ auch in der Muttersprache der Kinder etc.)
Der Einsatz von Begleit-
bzw. FörderlehrerInnen
erfolgt gemäß der Verordnung des Stadtschulrates für Wien, Nr. 26/93,
zum „Interkulturellen Lernen“.
Leistungsbeurteilung:
Im Rahmen der Schulversuche "Mehrstufenklasse mit
reformpädagogischem Schwerpunkt" und „Neue Grundschule auf der
Grundstufe II“ werden bisherige Schulnachrichten
und Zeugnisse durch Formen alternativer
Leistungsbeurteilung wie „Kommentierte Direkte Leistungsvorlage“,
"Pensenbuch" oder „Verbale Beurteilung“ ersetzt. Anstelle der
Schulstufenbezeichnung wird angegeben, im wievielten Lernjahr sich das
Kind befindet.
Die Wahl der jeweiligen Beurteilungsform obliegt dem
jeweiligen Klassenforum.
Im Rahmen des Schulversuches „Modifizierte
Grundschule“ werden bisherige Schulnachrichten und Zeugnisse durch das
„Studienbuch“ ersetzt.
Am Ende des letzten Grundschuljahres wird ein Jahres
und Abschlusszeugnis in Ziffernnoten ausgegeben.
Einzelne SchülerInnen, die trotz Ausschöpfung der
Bedingungen des Rahmenlehrplans der Volksschule und aller
Fördermaßnahmen Gefahr laufen, das Lehrziel nicht zu erreichen, können
unter Anwendung der Lehrplanbestimmungen der Allgemeinen Sonderschule in
einzelnen Unterrichtsgegenständen nach dem Lehrplan der Allgemeinen
Sonderschule beurteilt werden. In diesem Fall ist ein entsprechender
Vermerk im Zeugnis bzw. in der Schulnachricht vorzunehmen.
Zusammenarbeit
Schule - Elternhaus
Für den Schulversuch „Flexible Grundschule“ stellt
die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ein wichtiges
integrierendes Merkmal dar.
Neben der ausführlichen Information zum Schulversuch
in diversen dazu geeigneten Veranstaltungen werden die Eltern ersucht,
durch direkte Mitgestaltung des Unterrichts die Öffnung der Schule
anzunehmen und aktiv daran mitzuarbeiten.
Das positive Lern- und Arbeitsklima in der Schule kann
dadurch entscheidend verbessert werden und somit zum Nutzen aller an
diesem Prozess Beteiligten beitragen.
Organisation:
Schulstandorte bzw. Klassen, die die Variante 2b
führen, bilden auf der Grundstufe II aus den Absolventen der Grundstufe
I jeweils altershomogene Jahrgangsklassen. Jede dieser Jahrgangsklassen
wird von einem Lehrer/einer Lehrerin geführt, der/die im Vorjahr auf der
Grundstufe I unterrichtet hat. Damit ist sichergestellt, dass der
Wechsel von der Grundstufe I in die Grundstufe II jeweils mit
einem/einer, den Kindern vertrauten LehrerIn, erfolgt.
Die Neue Grundschule auf der Grundstufe II kann unter
Einbeziehung besonderer Fördermaßnahmen (z. B. BegleitlehrerInneneinsatz)
geführt werden, soferne die Kostenneutralität gewahrt bleibt.
Stundentafeln:
Für jene SchülerInnen, die sich im ersten bzw. im
zweiten Lernjahr befinden, orientiert sich der Unterricht an folgender
Stundentafel (Grundstufe I):
|
Religion |
2 |
|
Sachunterricht |
3 |
|
Deutsch, Lesen,
Schreiben |
7 |
|
Mathematik |
4 |
|
Musikerziehung |
1 |
|
Bildnerische Erziehung |
1 |
|
Technisches und
textiles Werken |
1 |
|
Leibesübungen |
3 |
|
Gesamt |
22 |
|
Förderunterricht |
1 |
Der
Unterricht für die SchülerInnen im dritten bzw. im vierten Lernjahr
orientiert sich an folgender Stundentafel (Grundstufe II):
|
Religion |
2 |
|
Sachunterricht |
3 |
|
Deutsch, Lesen,
Schreiben |
7 |
|
Mathematik |
4 |
|
Musikerziehung |
1 |
|
Bildnerische Erziehung |
1 |
|
Technisches und textiles Werken |
2 |
|
Leibesübungen |
2 |
|
verbindliche Übung:
Lebende Fremdsprache |
1 |
|
Gesamt |
23 |
|
Förderunterricht |
1 |
Betreuung:
Seitens der Schulbehörde erfolgt die Betreuung durch LSI Mag. Dr.
Wolfgang Gröpel, HObln. Dr. Gabriela WeihsDengg (APSAbteilung/Referat 2)
und BSIn RRn Gertrud Kertelics.
Standorte:
„Mehrstufenklasse mit reformpädagogischem Schwerpunkt“
|
VS |
1010 |
Stubenbastei 3 |
VS |
1130 |
Speisinger Straße 44 |
|
VS |
1020 |
Schönngasse 2 |
VS |
1130 |
Steinlechnergasse 57 |
|
VS |
1020 |
Vereinsgasse 29 |
VS |
1140 |
Lortzinggasse 2 |
|
VS |
1020 |
Wolfgang-Schmälzl-Gasse 13 |
VS |
1140 |
Zennerstraße 1 |
|
VS |
1030 |
Eslarngasse 23 |
VS |
1150 |
Friedrichsplatz 5 |
|
VS |
1100 |
Hebbelplatz 2 |
VS |
1230 |
Bendagasse 12/II |
|
VS |
1110 |
Braunhubergasse 3 |
VS |
1230 |
Alma-Seidler-Weg 2 |
|
VS |
1120 |
Haebergasse 1a |
VS |
1220 |
Mira-Lobe-Weg 4 |
|
VS |
1120 |
Karl-Löwe-Gasse 20 |
VS |
1230 |
Prückelmayrgasse 6 |
|
VS |
1130 |
Hietzinger Hauptstraße 166/I |
|
|
|
„Modifizierte Grundschule – Jahrgangsübergreifende Klasse“
|
VS |
1150 |
Friesgasse 10 |
VS |
1120 |
Johann-Hoffmann-Platz 20 |
|
VS |
1050 |
Einsiedlergasse 7 |
VS |
1130 |
Speisinger Straße 44 |
„Neue Grundschule auf der Grundstufe II“
|
VS |
1160 |
Herbststraße 86 |
VS |
1220 |
Viktor-Wittner-Gasse 50 |
|
VS |
1170 |
Kindermanngasse 1 |
|
|
|
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